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18 Jahre Haft für Mordversuch an Ex-Partnerin

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Ein 41-jähriger Mann ist am Dienstag bei seinem Prozess wegen versuchten Mordes am Wiener Landesgericht einstimmig im Sinne der Anklage zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die Geschworenen sahen es folglich als gegeben an, dass der Mann im Oktober 2020 in Wien mit einem Messer auf seine Ex-Partnerin in Tötungsabsicht eingestochen hatte. Der Beschuldigte legte Rechtsmittel ein - somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem Mann vor, im Oktober 2020 nach der Trennung bei einem Gespräch seine Ex-Partnerin in der Murlingengasse in Wien-Meidling in Tötungsabsicht niedergestochen zu haben. Der Angriff erfolgte im Auto des Beschuldigten, das Messer hatte er extra zuvor gekauft. Die 29-Jährige überlebte nur, weil sie ihre Knie hochzog, ihre Hände vor den Körper hielt, den Angreifer wegstieß und aus dem Auto flüchtete. "Ich dachte, ich muss sterben", beschrieb die Frau in ihrer kontradiktorischen Einvernahme bei dem Prozess (Schwurgerichtsvorsitzende: Nicole Baczak). Der Beschuldigt wiederum gab an, dass er der Frau lediglich "erschrecken" wollte.

Mann verspielte Geld

Das Paar lernte einander 2007 in Rumänien kennen und ging ein Jahr später eine Partnerschaft ein. Vor elf Jahren kam dann die gemeinsame Tochter zur Welt, mit der die beiden 2015 nach Wien zogen. Während der Beschuldigte keiner Beschäftigung nachging, verdiente die Frau als Prostituierte den Lebensunterhalt und brachte regelmäßig monatlich 4.000 bis 6.000 Euro nach Hause. Das Geld wurde von ihm kassiert, laut Aussage der 29-Jährigen soll er das Geld verspielt haben. "Er hat viel im Casino gespielt", sagte sie.

Die Beziehung war von Gewalt geprägt. Immer wieder bedrohte und schlug der 41-Jährige die Mutter seines Kindes. 2015 flüchtete sie sogar mit dem Mädchen ins Frauenhaus, als bei einer Kontrolluntersuchung von Prostituierten durch die Behörde zahlreiche blaue Flecken an ihrem Körper entdeckt wurden. Die 29-Jährige berichtete der Polizei, dass sie seit sechs Jahren regelmäßig von ihrem Lebensgefährten geschlagen werde. Sie hielt ihre belastenden Angaben jedoch nicht aufrecht und erklärte, sie habe ihm "verziehen". Daher wurde dieses Verfahren eingestellt.

Die Rückzieher waren, wie die Frau in der Befragung schilderte, nicht freiwillig. Vielmehr habe der Beschuldigte mehrmals gedroht, ihrer Familie etwas anzutun. Zudem setzte er sie damit unter Druck, ihr die Tochter wegzunehmen, da die Stadt Wien "nicht einer Hure das Kind gibt".

"Ich wollte sie nur erschrecken"

Im Sommer 2020 wurde der 41-Jährige dann doch wegen gefährlicher Drohung verurteilt. Nachdem er die Frau mit dem Umbringen bedroht hatte, hatte sich die 29-Jährige nach zwölfjähriger Beziehung auch endgültig von dem Mann getrennt. Weil sie aber seine Unterschrift für einen Reisepass-Antrag für die gemeinsame Tochter und er die Übersetzung für eine Versicherung benötigte, kam es zu dem folgenschweren Treffen im Oktober 2020. Der Beschuldigte lockte die Frau der Staatsanwaltschaft zufolge dabei in eine "heimtückische Falle".

Die Frau erlitt bei der Attacke sieben Messerstiche im Kopfbereich, im Oberarm, im Unter- und im Oberschenkel sowie am Finger, wo ein Nerv durchtrennt wurde. Zudem leidet die 29-Jährige seit der Tat an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung. Der Beschuldigte bestritt vor Gericht, eine Mordabsicht gehabt zu haben. "Ich wollte sie nur erschrecken", sagte er bei seiner Befragung. Nach dem Urteil kündigte der 41-Jährige Rechtsmittel an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 41-jähriger Mann ist am Dienstag bei seinem Prozess wegen versuchten Mordes am Wiener Landesgericht einstimmig im Sinne der Anklage zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
  • Die Geschworenen sahen es folglich als gegeben an, dass der Mann im Oktober 2020 in Wien mit einem Messer auf seine Ex-Partnerin in Tötungsabsicht eingestochen hatte.
  • Die Frau erlitt bei der Attacke sieben Messerstiche im Kopfbereich, im Oberarm, im Unter- und im Oberschenkel sowie am Finger, wo ein Nerv durchtrennt wurde.
  • Zudem leidet die 29-Jährige seit der Tat an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung.
  • Der Beschuldigte bestritt vor Gericht, eine Mordabsicht gehabt zu haben. "Ich wollte sie nur erschrecken", sagte er bei seiner Befragung. Nach dem Urteil kündigte der 41-Jährige Rechtsmittel an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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