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15 und sieben Jahre plus Einweisung für Kindesmissbrauch

Heute, 13:55 · Lesedauer 3 min

Zwei mehrfach verurteilte Sexualstraftäter sind am Mittwoch im Landesgericht Wels neuerlich wegen Missbrauchstaten verurteilt worden. Ein 79-Jähriger fasste sieben Jahre aus, sein 53-jähriger Komplize die Höchststrafe von 15 Jahren. Daneben wurden beide in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. "Sie arbeiten symbiotisch zusammen, um sich jugendliche Burschen gefügig zu machen", sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Bei dem 79-jährigen Erstangeklagten handelt es sich um den Haupttäter aus einem großen Kindesmissbrauchsfall im Salzkammergut Ende der 1990er-Jahre, in dem es um den Missbrauch zahlreicher Kinder und Jugendlicher ging. Noch aus dem Gefängnis heraus hatte er Drohbriefe an Opfer verfasst, was ihn neuerlich vor Gericht brachte. Der 53-Jährige, mit dem er gemeinsam vor Gericht stand und der ebenfalls ein entsprechendes Strafregister hat, war einst selbst Opfer des 79-Jährigen.

Die zwei Männer mussten sich vor einem Schöffensenat im Landesgericht Wels u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie wegen Kindesmissbrauchsdarstellungen verantworten. Beide bestritten die sexuellen Handlungen nicht, "würden jedoch keinerlei Reue zeigen und kein Unrecht sehen", so die Staatsanwältin. Sie sollen den Opfern auch gedroht haben, sie und ihre Familien umzubringen, falls sie zur Polizei gingen.

Die Angeklagten haben bereits ein einschlägiges Vorstrafenregister. Der jüngste Missbrauchsverdacht kam auf, weil Schüler herumerzählt haben sollen, dass es nach Hausbesuchen bei dem Pensionisten Zigaretten und Vapes geben würde. Eine Lehrerin sei hellhörig geworden und meldete sich bei der Polizei, so die Staatsanwaltschaft. Ende Jänner 2025 kam es dann zur Hausdurchsuchung bei dem 79-Jährigen, er sitzt seit 13. März in U-Haft.

Kameras und Halbspiegel

Die teils minderjährigen Opfer sollen durch Geschenke wie Zigaretten oder auch Alkohol zu den sexuellen Handlungen gebracht worden sein. Sie trafen sich immer wieder im Haus und der Wohnung der beiden Angeklagten. Sogar der Sohn aus der Familie eines Arbeitskollegen war dabei - die Mutter habe dem jüngeren Angeklagten vertraut, hieß es.

Es sollen in dem Haus zahlreiche Kameras sowie ein Zimmer mit einem Halbspiegel installiert gewesen sein. Zumindest eines der Opfer sei auf Video aufgezeichnet worden. Dazu wurden zahlreiche Kindesmissbrauchsdarstellungen auf Datenträgern gefunden. 13 mutmaßliche Opfer waren betroffen, zumindest eines soll unter 14 gewesen sein. Bei einem Buben kam es zu Spätfolgen, nämlich einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Panikstörung, was den Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre erhöhte.

"Sie sind seit den 1990ern ein Intensivtäter"

Das Schöffengericht sprach die Männer wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, sexualbezogener Kindesmissbrauchsdarstellungen und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen, den 53-Jährigen auch wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Nötigung schuldig. "Wenn man bei Ihnen den Strafrahmen nicht ausschöpft, dann fällt mir nicht mehr ein", wo man das tun solle, so der vorsitzende Richter. "Sie sind seit den 1990ern ein Intensivtäter." Bei dem 79-Jährigen blieb man mit sieben Jahren deutlich unter dem Höchstmaß, weil die "Hands-on-Delikte im überschaubaren Rahmen geblieben" seien. Ein reumütiges Geständnis habe es laut Gericht nicht gegeben. Zusätzlich wurden die beiden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Die Verteidigung kündigte in beiden Fällen Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft Strafberufung im Fall des Erstangeklagten. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung
  • Ein 79-jähriger und ein 53-jähriger, beide mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter, wurden am Landesgericht Wels wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu sieben beziehungsweise 15 Jahren Haft verurteilt.
  • Beide Täter wurden zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, nachdem bei ihnen unter anderem zahlreiche Kameras, ein Halbspiegelzimmer und kinderpornografische Darstellungen gefunden wurden.
  • Mindestens 13 mutmaßliche Opfer, darunter ein Kind unter 14 Jahren, wurden durch Geschenke wie Zigaretten und Alkohol zu sexuellen Handlungen gebracht; die Urteile sind nicht rechtskräftig.