14 Jahre Haft für Mordversuch am Schwager
Der Vorfall war am späten Abend des 2. Juli des Vorjahres nahe Graz passiert. Zum Prozessauftakt im Jänner hatte der Beschuldigte den Mordversuch abgestritten. "Es war eine kleine Waffe mit Miniprojektilen, eine umgebaute Schreckschusspistole", beschrieb damals Verteidiger Bernhard Lehofer. "Ich habe nie vorgehabt, ihm weh zu tun, ich wollte nur, dass er mein Haus verlässt", rechtfertigte sich der 53-Jährige.
Die Geschworenen glaubten ihm offenbar nicht. Sie sahen einen Mordversuch. Der Mann bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Ein 53-Jähriger wurde in Graz wegen versuchten Mordes an seinem Schwager zu 14 Jahren Haft verurteilt, nachdem er diesen am 2. Juli 2025 durch zwei Schüsse und mehrere Hammerschläge schwer verletzt hatte.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte um drei Tage Bedenkzeit bat und die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
- Dem Mann wurde außerdem vorgeworfen, im Zuge eines Streits seine Ehefrau gewürgt zu haben; im Prozess bestritt er jedoch die Tötungsabsicht und sprach von einer umgebauten Schreckschusspistole.
