14-Jährige wegen Bombendrohung an Schule vor Gericht
Zum Tatzeitpunkt war das Mädchen 14 Jahre alt und damit strafmündig. Laut Strafantrag drohe ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu 2,5 Jahren. Die Tat sei beim Versuch geblieben und es komme für die Angeklagte das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung, hieß es vom Gericht. Die zweite Beteiligte sei rechtzeitig "vom Versuch strafbefreiend zurückgetreten" und müsse sich in dem Prozess nicht verantworten.
Zusammenfassung
- Eine 14-Jährige steht in Wels vor Gericht, weil sie am 26. Mai gemeinsam mit einer Bekannten eine Bombendrohung per E-Mail an ihre Schule verschickt haben soll.
- Die Drohung, im Namen des "Islamischen Staates" für den Folgetag eine Bombe zu zünden, führte zu umfangreichen Polizeieinsätzen und teilweise Evakuierungen in mehreren Bundesländern.
- Der Angeklagten droht laut Strafantrag eine Freiheitsstrafe von bis zu 2,5 Jahren, während das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung kommt und die zweite Beteiligte strafbefreiend zurückgetreten ist.
