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10-Jährige von Rottweiler gebissen - Geldstrafe für Hundebesitzer

Ein zehnjähriges Mädchen ist im Juli 2021 von einem Rottweiler angefallen und schwer verletzt worden. Am Dienstag wurde der Hundebesitzer im Grazer Straflandesgericht zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt.

Er sah keine Schuld bei sich und gab an, das Tier sei aus einem Zwinger ausgebrochen. Da es bereits mehrere Vorfälle mit dem häufig frei laufenden Hund gegeben hatte, wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und vier Monaten bedingt verurteilt.

Schwere Verletzungen durch Biss 

Die damals Zehnjährige war mit ihrer Mutter unterwegs, als sie von dem Hund angefallen und in Arm, Brust und beide Oberschenkel gebissen wurde. Laut medizinischem Gutachter handelt es sich um schwere Verletzungen, allerdings ohne Dauerfolgen. Der Tierbesitzer war sich keiner Schuld bewusst: "Ich habe den Zwinger eingezäunt, der Zaun ist 1,60 Meter hoch und der Hund ist vorher nie ausgebrochen. Was hätte ich denn machen sollen?"

Hund terrorisierte Gegend

Richter Hanspeter Draxler hegte allerdings "nicht einmal ansatzweise Zweifel", dass die Schuld beim Angeklagten lag. "Der Hund hat über einen längeren Zeitraum die ganze Gegend terrorisiert", meinte er. "Das geht weit über Fahrlässigkeit hinaus", betonte der Vorsitzende. Es gab schon vor Juli 2021 verschiede Vorfälle mit Verletzungen, der Hund soll mehrmals auf Kinder losgegangen sein.

Der Rottweiler kam ins Tierheim, ist aber inzwischen wieder privat untergebracht. "Er ist total freundlich, er ist mein kleiner Teddybär", beschrieb seine neue Besitzerin. "Die Angriffslust des Tieres war bekannt", meinte dagegen der Richter und sprach den Angeklagten schuldig. Dieser nahm drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein zehnjähriges Mädchen ist im Juli 2021 von einem Rottweiler angefallen und schwer verletzt worden.
  • Am Dienstag wurde der Hundebesitzer im Grazer Straflandesgericht zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und vier Monaten bedingt verurteilt worden.
  • Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst. Er habe einen Zaun gebaut und der Hund wäre zuvor noch nie ausgebrochen.
  • Der Richter, hegte jedoch keine Zweifel an der Schuld des Hundebesitzers: "Der Hund hat die ganze Gegend terrorisiert", meint er.