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Ludwig: 2G gilt in Wien auch bei Punsch- und Würstelständen

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Wien verschärft abermals die Corona-Maßnahmen. In der neuen Verordnung sollen Punsch- und Würstelstände der Gastronomie gleichgestellt werden.

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat am Donnerstag die neue "Wiener Landesverordnung für begleitende Maßnahmen zur Covid-Bekämpfung" unterzeichnet, wie de Stadt in einer Aussendung mitteilte. Die Verordnung tritt um Mitternacht in Kraft. 

Erneut setzt Wien auf strengere Corona-Regeln wie der Bund: Wie schon am Mittwoch bekannt wurde, müssen schulpflichtige Kinder zwischen 12 und 15 Jahren demnächst entweder geimpft, genesen oder PCR-getestet sein, um etwa zum Friseur oder ins Restaurant gehen zu können. Der Ninja Pass gilt daher nicht mehr pauschal als gültiger Nachweis.

Die Verordnung bringt aber auch weitere Neuerungen für Gastronomiestände: Punschstände, Würstelstände und dergleichen werden dieser gleichgestellt. Damit gilt bei Konsum vor Ort, etwa beim Christkindlmarkt die 2G-Pflicht. Erstimpfungen plus einem gültigen PCR-Test (48 Stunden) werden aber während einer Übergangsfrist bis 6. Dezember (analog zu den Bundesbestimmungen) einem 2G-Nachweis gleichgestellt.

PCR-Screenings in Spitälern

Ausgenommen davon sind die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen – hier gilt in Wien, dass nur vollständig Immunisierte und Genesene Zutritt haben. In Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen muss nun zweimal statt einmal pro Woche ein PCR-Screening für das gesamte Personal vorgenommen werden.

"Wir werden jetzt nicht lockerlassen und werden alles unternehmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wir wollen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenhalten, auch wenn es mit strengeren Regeln und Aufwand verbunden ist", betonte Ludwig abermals. Vom Bund fordert Ludwig "schnelle und konsequente Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens". Er wünsche sich eine Informationskampagne zum dritten Stich.

ribbon Zusammenfassung
  • Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat am Donnerstag die neue "Wiener Landesverordnung für begleitende Maßnahmen zur Covid-Bekämpfung" unterzeichnet, wie de Stadt in einer Aussendung mitteilte. Die Verordnung tritt um Mitternacht in Kraft. 
  • Punschstände, Würstelstände und dergleichen werden der Gastronomie gleichgestellt. Damit gilt bei Konsum vor Ort, etwa beim Christkindlmarkt die 2G-Pflicht.
  • Erstimpfungen plus einem gültigen PCR-Test (48 Stunden) werden während einer Übergangsfrist bis 6. Dezember (analog zu den Bundesbestimmungen) einem 2G-Nachweis gleichgestellt.
  • Ausgenommen davon sind die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen – hier gilt in Wien, dass nur vollständig Immunisierte und Genesene Zutritt haben.
  • In Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen muss nun zweimal statt einmal pro Woche ein PCR-Screening für das gesamte Personal vorgenommen werden.

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