Verschärfung und Lockerung: Diese Regeln sind ab heute gültig

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Die Corona-Maßnahmen sind nicht einheitlich in Österreich. Während Wien einen Sonderweg einschlägt, tagt die Corona-Taskforce über das weitere Vorgehen. Welche Verordnungen nun wo gelten? - Das hat sich PULS 24 angesehen.

Mit dem 22. Juli kommen in Österreich sowohl Lockerungen wie auch Verschärfungen. Wegen des erneuten Anstiegs der Corona-Infektionen tagt an diesem Tag auch die Corona-Taskforce. Ob es zu weiteren Verschärfungen kommt ist noch unklar.

PULS 24 fasst die neuen bundes- und wien-weiten Verordnungen zusammen.

Doch was gilt nun ab dem 22. Juli? PULS 24 hat die Maßnahmen zusammengetragen. 

Was gilt in der Nachtgastronomie?

Die größte Verschärfung trifft die Nachtgastronomie. Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen ist nur mehr mit negativen PCR-Test oder einer Corona-Impfung möglich. Der Test gilt für 72 Stunden nach Probenahme. Bei der Gültigkeit der Impfung gelten die Fristen wie bisher, d.h. die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem Stich für maximal 90 Tage und die Zweitimpfung für 270 Tage ab der Impfung.

Gilt beim Zeltfest im Ort auch die 2-G-Regel?

Auch wenn diese Feiern oftmals Ausmaße wie in einer Disco annehmen, gilt hier keine 2-G-Regel. Zur Nachtgastronomie zählen nämlich laut Verordnung: "Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist." Nunmehr wird geregelt, dass so genannte "Zusammenkünfte", zu denen eben Zeltfeste gehören, nicht unter diesen Passus fallen. Da hier ohnehin eine behördliche Bewilligungspflicht bestehe, könnten Bezirksverwaltungsbehörden auf die jeweils aktuelle regionale, epidemiologische Lage Rücksicht nehmen, heißt es in der rechtlichen Begründung.

Wo muss ich jetzt eine Maske tragen?

Seit Anfang Juli ist die altbekannte Stoffmaske zurück. Diese darf seither an Orten des täglichen Bedarfs, wie etwa dem Supermarkt statt einer FFP2-Maske getragen werden. Diese Regelung bleibt an diesen Orten und den öffentlichen Verkehrsmitteln aufrecht.

Bundesweit fällt die Maskenpflicht im Handel, Museen und Bibliotheken. Nur Wien geht hier einen Sonderweg. In der Bundeshauptstadt bleibt die Maskenpflicht – entweder Mund-Nase-Schutz oder FFP2-Maske – in allen Geschäften und Freizeiteinrichtungen aufrecht. Eine entsprechende Verordnung werde demnächst erlassen.

PULS 24 spricht mit Rainer Will, dem Geschäftsführer des Handelsverbandes über die Sonderregelung in Wien.

Was ändert sich für die Gastronomie?

In Lokalen, inklusive der Nachgastronomie, entfällt nun die maximale Auslastungspflicht von 75 Prozent. Demnach können Gastronomen wieder uneingeschränkt Gäste empfangen. Das Contact-Tracing bleibt dennoch weiterhin aufrecht.

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ribbon Zusammenfassung
  • Mit dem 22. Juli kommen in Österreich sowohl Lockerungen wie auch Verschärfungen.
  • Doch was gilt nun ab dem 22. Juli? PULS 24 hat die Maßnahmen zusammengetragen. 
  • Nachtgastronomie: Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen ist nur mehr mit negativen PCR-Test oder einer Corona-Impfung möglich.
  • Zeltfeste: Hier gilt wie sonst auch die 3-G-Regel. Da hier ohnehin eine behördliche Bewilligungspflicht bestehe, könnten Bezirksverwaltungsbehörden auf die jeweils aktuelle regionale, epidemiologische Lage Rücksicht nehmen.
  • Maskenpflicht: Bundesweit fällt die Maskenpflicht im Handel, Museen und Bibliotheken. Nur Wien geht hier einen Sonderweg. In der Bundeshauptstadt bleibt die Maskenpflicht aufrecht.
  • Gastronomie: In Lokalen, inklusive der Nachgastronomie, entfällt nun die maximale Auslastungspflicht von 75 Prozent. Demnach können Gastronomen wieder uneingeschränkt Gäste empfangen. Das Contact-Tracing bleibt dennoch weiterhin aufrecht.