Maklergesetz: Schlupflöcher schließen

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Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Bundesregierung führt, wie im Koalitionsabkommen vereinbart, das sogenannte Bestellerprinzip ein. Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen. Erfahrungen aus Deutschland zeigen jedoch mögliche Schwächen.