APA/GEORG HOCHMUTH

Regierung verlängert Umsatzersatz: 50 Prozent für geschlossene Betriebe

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Der Umsatzersatz wird für jene Betriebe verlängert, die weiterhin geschlossen haben müssen. Im Dezember wird ihnen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Mittwoch verlautbart, dass die Bundesregierung den Umsatzersatz bis Ende des Jahres für jene Betriebe verlängern wird, die weiterhin geschlossen bleiben müssen.

50 Prozent Umsatzersatz im Dezember

Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der Hilfsbetrag wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Beantragen können Firmen den Umsatzersatz ab dem 16. Dezember über FinanzOnline.

Blümel rechnet mit Kosten in der Höhe von einer Milliarde Euro.

71.886 Anträge im November

Seit 23. November kann der Umsatzersatz für die nachträglich geschlossenen Betriebe beantragt werden. Gastronomie und Hotellerie konnten schon seit 6. November Anträge stellen.

In den ersten drei Wochen sind in Summe 71.886 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden Euro eingegangen, teilte Blümel mit. Davon wurden bereits 828 Millionen Euro ausgezahlt. Bei beiden Instrumenten, also Fixkostenzuschuss (I+II) und Umsatzersatz, sind mittlerweile Anträge von mehr als 2 Milliarden Euro eingegangen. Davon ist mehr als 1 Milliarde Euro bereits an die Unternehmen geflossen.

ribbon Zusammenfassung
  • Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Mittwoch verlautbart, dass die Bundesregierung den Umsatzersatz bis Ende des Jahres für jene Betrieben verlängert wird, die weiterhin geschlossen bleiben müssen.
  • Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt.
  • Der Hilfsbetrag wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet.
  • Als Berechnungsgrundlage werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen.
  • Beantragen können Firmen den Umsatzersatz ab dem 16. Dezember über FinanzOnline.

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