Inflationsrate als Basis
So hoch könnten die Pensionen steigen
Mit den seit Mittwoch vorliegenden Inflationswerten von 3,6 Prozent liegt nun auch die Grundlage für die kommende Pensionsanpassung vor.
Der voraussichtliche gesetzliche Anpassungswert ergibt sich aus den durchschnittlichen Inflationswerten (Mittelwert) der Monate von August 2024 bis Juli 2025. Demnach liegt der Anpassungsfaktor voraussichtlich bei 2,66 Prozent. Die Politik kann freilich auch höhere oder geringere Zuwendungen beschließen.
Die Regierung hat sich bisher offiziell nicht dazu geäußert, wie sie mit der Pensionserhöhung heuer umzugehen gedenkt. Die wirtschaftliche und budgetäre Lage verlange "bei den Pensionsanpassungen ein umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln", hieß es Anfang August dazu aus dem Bundeskanzleramt.
Das Sozialministerium betonte damals zudem, dass man "an einer sozialen, gerechten und nachvollziehbaren Lösung zum Wohle der älteren Generation und der Gesamtgesellschaft" arbeite.
Pensionen wohl Thema bei Regierungsklausur
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) verwies im ORF-"Sommergespräch" am vergangenen Montag auf die anstehende Regierungsklausur am 2. und 3. September im Kanzleramt in Wien. Neben anderen Themen wird sich die ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition dort auch mit dem Thema Pensionen beschäftigen.
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Im heurigen Jahr waren die Pensionen um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6 Prozent erhöht worden - gedeckelt bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich. Um denselben Wert wie die Pensionen sollten grundsätzlich auch Familien- und Sozialleistungen steigen, für die einkommensunabhängigen Leistungen - also etwa Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld - wurde die Valorisierung jedoch für zwei Jahre ausgesetzt.
Der Anpassungsfaktor war bereits Anfang August nach der Schnellschätzung der Statistik Austria grundsätzlich festgestanden, mit den nun vorliegenden definitiven Inflationszahlen für diesen Zeitraum liegen nun die harten Daten vor.
Zusammenfassung
- Die aktuelle Inflationsrate von 3,6 Prozent bildet die Grundlage für die kommende Pensionsanpassung, wobei der gesetzliche Anpassungsfaktor voraussichtlich bei 2,66 Prozent liegt.
- Die Regierung hat sich noch nicht auf eine konkrete Höhe der Pensionserhöhung festgelegt und betont ein "umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln" angesichts der wirtschaftlichen Lage.
- Das Thema Pensionsanpassung wird bei der Regierungsklausur am 2. und 3. September behandelt, nachdem im laufenden Jahr die Pensionen um 4,6 Prozent erhöht und bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro gedeckelt wurden.