Ab Oktober
IBAN-Namensabgleich: Was Bankkunden beachten müssen
Tagtäglich tippen Österreicher:innen IBAN-Nummern und Empfänger-Namen in ihr Online-Banking, wenn sie jemandem Geld überweisen wollen. Ob der eingegebene IBAN tatsächlich mit dem notierten Namen zusammenpasst, war bislang allerdings irrelevant.
Heimische Banken prüften bisher nicht, ob der tatsächliche Kontoinhaber und der eingetragene Name ident sind. Das ändert sich nun.
Ab dem 9. Oktober wird der IBAN-Namensabgleich (auch Verification of Payee oder kurz VoP) im Euro-Raum zur Pflicht. Auch in Österreich werden Kund:innen künftig von ihrer Bank informiert, wenn der eingetragene Name und die IBAN nicht oder nur teilweise übereinstimmen.
Wer eine Warnmeldung bekommt, kann die Überweisung trotzdem durchführen - sollte davor jedoch noch einmal genau hinschauen.
Weniger Fehlüberweisungen und Betrug
Die Neuerung soll zum einen ungewollte Fehlüberweisungen reduzieren, zum anderen reagiert man auf Betrugsmaschen mit falschen Rechnungsinformationen.
Banken beauftragen spezialisierte Unternehmen damit, den Abgleich durchzuführen. Lösungen gibt es auch von der Europäischen Zentralbank (EZB). Von ihren Kund:innen dürfen die Banken keine Gebühren für den IBAN-Abgleich verlangen.
Um Probleme bei der Einführung des Systems zu reduzieren, sollten Unternehmer:innen ihre Daten kontrollieren und darauf achten, den richtigen Namen an ihre Kund:innen zu kommunizieren.
Für den IBAN-Namensabgleich können zwar unterschiedliche Bezeichnungen hinterlegt werden. Kund:innen bekommen unter Umständen dennoch die Warnmeldung, dass der Name nur teilweise übereinstimmt.
Wer einen Warnhinweis erhält und unsicher ist, kann einerseits den Empfänger kontaktieren. Andererseits sollten allgemeine Sicherheitstipps für sicheres Bezahlen online und offline beachtet werden, die die Österreichische Nationalbank auch auf ihrer Webseite zusammengefasst hat.
Video zu Warnungen vor Onlinebetrug
Zusammenfassung
- Ab dem 9. Oktober wird der IBAN-Namensabgleich (Verification of Payee) im gesamten Euro-Raum verpflichtend eingeführt.
- Kund:innen erhalten künftig von ihrer Bank eine Warnmeldung, wenn der eingegebene Name und die IBAN nicht oder nur teilweise übereinstimmen, können die Überweisung aber trotzdem durchführen.
- Die Maßnahme soll Fehlüberweisungen und Betrugsversuche mit falschen Rechnungsinformationen reduzieren, wobei Banken keine Gebühren für den Abgleich verlangen dürfen.