APA/ROBERT JAEGER

Handel soll um 19 Uhr schließen

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Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, während des zweiten Lockdowns die Geschäfte bereits um 19 Uhr zu schließen. Damit die Regelung in Kraft treten kann, braucht es noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Die österreichischen Geschäfte sollen während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen bereits um 19 Uhr schließen. Darauf haben sich die Sozialpartner des Handels, Gewerkschaft GPA-djp und Wirtschaftskammer (WKÖ), geeinigt, wie sie am Montag mitteilten. "Nach dem Einvernehmen der Sozialpartner braucht es nun noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit für die Öffnungszeitenregelung zu gewährleisten."

Eine Öffnung der Geschäfte in der Früh zu einem früheren Zeitpunkt als zu jenem, zu dem das jeweilige Geschäft an dem Wochentag üblicherweise öffnet, soll dabei unzulässig sein.

Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr gelten vorerst bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden.
 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, während des zweiten Lockdowns die Geschäfte bereits um 19 Uhr zu schließen.
  • Damit die Regelung in Kraft treten kann, braucht es noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums.
  • Eine Öffnung der Geschäfte in der Früh zu einem früheren Zeitpunkt als zu jenem, zu dem das jeweilige Geschäft an dem Wochentag üblicherweise öffnet, soll dabei unzulässig sein.