APA/ROLAND SCHLAGER

Wohl baldige Auflösung der SVM-Verträge durch Masseverwalter

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Die Verträge der aktuell noch beim bisherigen Bundesligisten SV Mattersburg unter Vertrag stehenden Profispieler sollten laut der Fußballer-Gewerkschaft VdF durch den noch zu bestellenden Masseverwalter aufgelöst werden. Dieser werde eingesetzt, sobald der am Mittwochabend angekündigte Konkursantrag des Clubs eingelangt ist. Damit ist in den kommenden Tagen zu rechnen.

Die Verträge der aktuell noch beim bisherigen Bundesligisten SV Mattersburg unter Vertrag stehenden Profispieler sollten laut der Fußballer-Gewerkschaft VdF durch den noch zu bestellenden Masseverwalter aufgelöst werden. Dieser werde eingesetzt, sobald der am Mittwochabend angekündigte Konkursantrag des Clubs eingelangt ist. Damit ist in den kommenden Tagen zu rechnen.

Die Gewerkschaft geht davon aus, dass die Auflösung der Verträge nach der Bestellung des Masseverwalters zügig erfolgen wird. Eine etwaige Arbeitslosmeldung der Fußball-Profis beim AMS sei jedenfalls erst im Anschluss daran möglich, so die VdF am Donnerstag. Offene Gehaltsansprüche - wie von dem mit einer Klage drohenden Mittelfeldmann Philipp Erhardt - können betroffene Spieler über den Insolvenzentgeltsicherungsfonds geltend machen. Dieser deckt Ansprüche bis zu einer bestimmten Obergrenze ab.

Etwaige Wechsel zu anderen Proficlubs sind für die Mattersburg-Spieler noch bis 5. Oktober möglich, Transfers in den unterklassigen Bereich hingegen laut VdF-Angaben nur noch bis Freitag. Noch schwieriger stelle sich die Situation für die Spieler der Mattersburg-Amateure dar, die bisher in der Regionalliga Ost tätig gewesen sind. Ihr Transferfenster zu anderen Amateurclubs ist demnach bereits seit 15. Juli zu. Für diese Gruppe an hauptsächlich Nachwuchsspielern aus der in Mattersburg stehenden Fußball-Akademie müsse eine Regelung gefunden werden, so die Gewerkschaft.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Verträge der aktuell noch beim bisherigen Bundesligisten SV Mattersburg unter Vertrag stehenden Profispieler sollten laut der Fußballer-Gewerkschaft VdF durch den noch zu bestellenden Masseverwalter aufgelöst werden.
  • Die Gewerkschaft geht davon aus, dass die Auflösung der Verträge nach der Bestellung des Masseverwalters zügig erfolgen wird.

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