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Zuwandererquote wird gesenkt

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Der Ministerrat beschließt heute die Niederlassungsverordnung. Sie regelt den Zuzug nach Österreich außerhalb des Asylwesens und der qualifizierten Zuwanderung über die Rot-Weiß-Rot-Karte. Vorgesehen ist, dass unter dem Titel 5.846 quotenpflichtige Aufenthaltstitel und damit etwas weniger als 2023 vergeben werden können, die meisten im Rahmen der Familienzusammenführung.

Diese hat freilich nichts mit dem medial breit diskutieren Familiennachzug von Asylberechtigten zu tun, sondern es geht um Angehörige von in Österreich tätigen Arbeitnehmern. Alleine 5.045 Plätze sind für diese Gruppe in der Niederlassungsverordnung reserviert. Mit Abstand den stärksten Familiennachzug gibt es in Wien mit 2.550 möglichen Aufenthaltstiteln.

Auch insgesamt nimmt die Bundeshauptstadt den Löwenanteil an Quotenplätzen ein. 2.865 sind beinahe die Hälfte des Gesamtkontingents. Platz zwei geht an Oberösterreich mit 795 Plätzen, davon 720 für Familienzusammenführung.

Gering scheint das Interesse an dieser Art von Zuwanderung im schwarz-blau regierten Niederösterreich zu sein. Gerade einmal 348 quotenpflichtige Aufenthaltstitel dürfen dort erteilt werden. Damit sind es sogar weniger als im deutlich kleineren ebenfalls schwarz-blau geführten Salzburg mit 421 Plätzen.

Insgesamt sind mittels Niederlassungsverordnung weniger Plätze verfügbar als im Vorjahr, als die Quote bei 5.951 lag. Nach dem Beschluss im Ministerrat muss noch der Hauptausschuss des Nationalrats seine Zustimmung geben.

ribbon Zusammenfassung
  • Österreichs Regierung senkt für 2024 die Zuwandererquote auf 5.846 Aufenthaltstitel, weniger als im Vorjahr mit 5.951 Titeln.
  • Der Großteil von 5.045 Plätzen ist für die Familienzusammenführung reserviert, wobei Wien mit 2.550 möglichen Titeln den stärksten Familiennachzug verzeichnet.
  • Nach dem Ministerratsbeschluss ist für die Niederlassungsverordnung noch die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats notwendig.

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