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Zahl der Asylanträge sinkt weiter

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Die Zahl der Asylanträge beginnt nun auch im Vorjahresvergleich zu sinken. Laut vorläufigen Daten des Innenministeriums wurden im Februar rund 2.600 Ansuchen gestellt. Das sind gut 600 weniger als im Vergleichsmonat 2022. Im Jänner hatte es noch mehr Ansuchen gegeben als im Vorjahresmonat. Für März erwartet das Ministerium einen weiteren Rückgang.

Auch gegenüber dem Jänner sind die Zahlen im Februar signifikant gesunken. Da gab es noch knapp 4.300 Anträge, also 1.700 mehr als im darauf folgenden Monat.

Laut einer neuen Anfragebeantwortung des Innenministeriums an den freiheitlichen Abgeordneten Hannes Amesbauer wurden im Vorjahr 3.371 Abschiebungen durchgeführt. 12.550 Personen verließen insgesamt das Land, über 8.000 davon freiwillig. Im Rahmen des Dublin-Verfahrens waren es etwa 1.100.

Hier hakt Amesbauer in einer Aussendung ein. Er sieht ein Totalversagen der Regierung: "Bei knappen 110.000 illegalen Einwanderern, die Asyl begehrt haben, wurden nur 1.100 Fremde (+262 zu 2021) gemäß Dublin-Regeln zurückgebracht in ein anderes Land, das sie bereits durchquert haben."

Ein ungewöhnliches Detail fällt in der Anfragebeantwortung auf. 54 Personen konnten nicht abgeschoben werden, weil sie einen Corona-Test verweigerten.

Die Kosten für zwangsweise Außerlandesbringungen beliefen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 2,2 Millionen Euro. Es fanden 31 Charterflüge statt, wobei Nigeria mit zehn die meist angeflogene Destination war. 133 Abschiebungen wurden auf diesem Weg durchgeführt. 769 Personen wurden im Linienverkehr abgeschoben. Die übrigen Außerlandesbringungen erfolgten nicht am Luftweg.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut vorläufigen Daten des Innenministeriums wurden im Februar rund 2.600 Ansuchen gestellt.
  • Im Jänner hatte es noch mehr Ansuchen gegeben als im Vorjahresmonat.
  • Für März erwartet das Ministerium einen weiteren Rückgang.
  • 12.550 Personen verließen insgesamt das Land, über 8.000 davon freiwillig.
  • Im Rahmen des Dublin-Verfahrens waren es etwa 1.100.
  • 54 Personen konnten nicht abgeschoben werden, weil sie einen Corona-Test verweigerten.