APA/HERBERT NEUBAUER

WKStA: Razzia bei Blümel wegen Medienberichten vorgezogen

Normalerweise muss die WKStA in Fällen von öffentlichem Interesse zumindest drei Tage vor Durchführung einer geplanten Maßnahme an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichten.

Die gestrige Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist vorgezogen worden, weil Medien zuvor über dessen Beschuldigtenstatus rund um mutmaßliche Parteispenden durch die Novomatic berichtet hatten. Argumentiert wird von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit "kriminaltaktischen Gründen". Blümel selbst bestreitet die Vorwürfe und es gilt die Unschuldsvermutung.

Normalerweise muss die WKStA in Fällen von öffentlichem Interesse zumindest drei Tage vor Durchführung einer geplanten Maßnahme an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichten, teilte eine Sprecherin des grün-geführten Justizministeriums am Freitagvormittag mit. Dann musste die Razzia aber vorgezogen werden.

"Es war daher nicht mehr möglich, die 3-Tages-Berichtspflicht einzuhalten", so die die zuständige Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich. "Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informierte die Oberbehörden daher am Mittwoch über das notwendige Vorziehen der Hausdurchsuchung. Die Oberbehörden wurden somit im Vorfeld über die geplante Hausdurchsuchung informiert. Diese Information war angesichts der Dringlichkeit ausreichend."

ribbon Zusammenfassung
  • Die gestrige Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist vorgezogen worden, weil Medien zuvor über dessen Beschuldigtenstatus rund um mutmaßliche Parteispenden durch die Novomatic berichtet hatten.
  • Argumentiert wird von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit "kriminaltaktischen Gründen". Blümel selbst bestreitet die Vorwürfe und es gilt die Unschuldsvermutung.
  • Normalerweise muss die WKStA in Fällen von öffentlichem Interesse zumindest drei Tage vor Durchführung einer geplanten Maßnahme an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichten, teilte eine Sprecherin des grün-geführten Justizministeriums am Freitag mit.
  • Dann musste die Razzia aber vorgezogen werden.
  • "Es war daher nicht mehr möglich, die 3-Tages-Berichtspflicht einzuhalten", so die Sprecherin des BMJ.
  • "Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informierte die Oberbehörden daher am Mittwoch über das notwendige Vorziehen der Hausdurchsuchung. Die Oberbehörden wurden somit im Vorfeld über die geplante Hausdurchsuchung informiert.