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Fünf Freigetränke gegen FPÖ-Stimme - Diversion für Wirtin

24. Juni 2025 · Lesedauer 2 min

Am Wiener Landesgericht musste sich am Mittwoch eine Wirtin aus Floridsdorf wegen "Bestechung bei einer Wahl" verantworten. Sie hatte im Vorfeld der Wien-Wahl Ende April auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite gepostet: "Wahlfrühschoppen am 27.4. ab 9 Uhr (zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst 5 Gratis Getränke)". Gemeint war die FPÖ. Der Richter schlug eine Diversion vor, mit einer Probezeit von zwei Jahren wird das Verfahren eingestellt.

Zu zahlen hat die 60-Jährige bei einer Strafdrohung von einem Jahr bzw. einer Geldstrafe von 720 Tagsätzen damit lediglich Pauschalkosten in Höhe von 150 Euro. Die sichtlich schuldbewusste Gastronomin nahm das Angebot dankend an und beschwor Besserung: "Des kommt nimmer vor, sicher ned, Finger weg", meinte sie bei ihrer Einvernahme. Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte.

Das Posting, gespickt mit der Überschrift: "Getränke sind schon eingekühlt und a Burnheidl gibts a. Denkts dran es geht um Wien und um unser Floridsdorf" sei "ein Fehler, ein ganz großer Fehler" gewesen. Fotos von Stimmzettel hätte sie im Lokal aber keine zu Gesicht bekommen, und das auch nicht gewollt.

Die Aktion sei als "Gag" gemeint gewesen, wann wollte "eine private Wahlparty feiern". Im Lokal hatte sie auch ein entsprechendes Plakat aufgehängt gehabt. Am Wahltag waren im Lokal "fünf bis sechs Personen, die haben jeder zwei bis drei Bier getrunken und um zwei waren wir wieder z'haus". Alles seien Stammkundschaften - "Blauwähler" - gewesen.

Richter: "Nicht zu bagatellisieren"

"Rechtlich ist es so, dass das Anbieten ausreicht", hielt Richter Christian Noe fest. Das Delikt sei auch "nicht zu bagatellisieren", dennoch liege ein Paradefall einer Diversion vor, da die Angeklagte unbescholten und "kein größerer Schaden" entstanden sei.

Zusammenfassung
  • Eine 60-jährige Wirtin aus Floridsdorf bot vor der Wien-Wahl am 27.4. auf Facebook fünf Gratis-Getränke für ein Foto mit FPÖ-Stimmzettel an und wurde deshalb wegen Wahlbestechung angeklagt.
  • Das Gericht schlug eine Diversion mit zwei Jahren Probezeit vor, sodass das Verfahren eingestellt wird und die Angeklagte nur 150 Euro Pauschalkosten zahlen muss, statt einer möglichen Strafe von einem Jahr Haft oder 720 Tagsätzen.
  • Richter Christian Noe betonte, dass bereits das Anbieten strafbar ist und das Delikt nicht zu bagatellisieren sei, während die Wirtin ihr Fehlverhalten einräumte und Reue zeigte.