Sparkurs
Wien will 200 Mio. Euro bei Mindestsicherung einsparen
Sie haben künftig keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Mindestsicherung. Dieser Bezieherkreis wird auch in Wien künftig in die Zuständigkeit der Grundversorgung fallen. Wobei man zugleich davon ausgeht, dass auf Bundesebene die entsprechenden Gesetzestexte im Zuge des Europäischen Asyl- und Migrationspakts reformiert werden, wie man betont.
Damit würden Leistungen auch für subsidiär Schutzberechtigte in "existenzsicherndem Ausmaß" angepasst, zeigt man sich zuversichtlich. Bis es so weit ist, werden jedoch alle Betroffenen in die Grundversorgung überführt.
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Das gilt auch für Geflüchtete, denen der Status bereits zuerkannt wurde - und nicht erst für Personen, die kommendes Jahr neu in das System aufgenommen werden.
Wohngemeinschaften werden Familien gleichgestellt
Es handelt sich dabei um die jüngste Maßnahme in diesem Bereich. Schon länger bekannt ist, dass Beträge, die für das Wohnen zweckgewidmet sind, künftig auch bei Kindern von der Mietbeihilfe abgezogen werden. Wohngemeinschaften werden zudem Familien gleichgestellt, was eine Kostenreduktion bringen soll.
Konkret wird künftig der Mindeststandard für Paare zur Anwendung kommen. Denn auch wenn diese Personen keine Familie seien, würden sie trotzdem einen gemeinsamen und nicht mehrere einzelne Haushalte bilden. Man teile sich bestimmte Kosten, zeigt man sich im Hacker-Büro überzeugt.
Dabei wird es allerdings auch Ausnahmen geben, heißt es. Menschen mit Behinderung in betreuten WGs oder Alleinerziehende etwa in Mehrgenerationshaushalten sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Ausgebaut wird weiters das Anreizsystem für jüngere Personen. Auch Sonderzahlungen für arbeitsunfähige Personen und Personen im Pensionsalter werden reduziert.
Zahl der Bezieher gesunken
Laut Hacker-Büro ist die Zahl der Menschen, die in Wien Mindestsicherung beziehen, in den vergangenen zwölf Monaten gesunken. Im vergangenen September hatten rund 135.000 Personen auf entsprechende Leistungen Anspruch. Vor einem Jahr waren es rund 3.000 Personen mehr, teilte man mit.
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55 Prozent der Beziehenden stehen dem Arbeitsmarkt laut Rathaus nicht zur Verfügung - da der überwiegende Großteil Kinder und Menschen mit Behinderung sind.
In den meisten Fällen (104.500) ist die Mindestsicherung eine Aufstockung. Was bedeutet: Das Einkommen des betroffenen Haushalts allein reicht nicht aus, um über die Mindestsicherungsgrenze (1.209,01 Euro für Alleinstehende) zu kommen.
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Zusammenfassung
- Wien schränkt ab Anfang 2026 den Bezug der Mindestsicherung ein und will damit rund 200 Mio. Euro einsparen.
- Subsidiär schutzberechtigte Personen verlieren künftig ihren Anspruch auf Mindestsicherung und werden in die Grundversorgung überführt, was auch für bereits anerkannte Geflüchtete gilt.
- Im September 2024 bezogen rund 135.000 Menschen Mindestsicherung in Wien, 55 Prozent davon stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und die Mindestsicherung dient in 104.500 Fällen als Aufstockung zum Haushaltseinkommen.