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Verschärfte Corona-Einreiseverordnung in Kraft: Testpflicht für Pendler

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Zusätzlich zur bisher bestehenden Registrier- und Quarantänepflicht müssen Einreisende nun auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist.

Am Mittwoch tritt die verschärfte Einreiseverordnung in Kraft. Zusätzlich zur bisher bestehenden Registrier- und Quarantänepflicht müssen Einreisende nun auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dies bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich - spätestens aber innerhalb von 24 Stunden - ein Test nachzumachen. Außerdem werden die Regelungen für Pendler strenger.

Pendler

Auch Pendler müssen sich nun einmal pro Woche registrieren und ein Antigen-oder PCR-Test-Ergebnis mitführen, das nicht älter als sieben Tage ist. Jene Pendler, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren. Alle anderen Reisenden müssen sich wie bereits bisher vor der Einreise online registrieren und nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne antreten. Frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich.

ribbon Zusammenfassung
  • Zusätzlich zur bisher bestehenden Registrier- und Quarantänepflicht müssen Einreisende nun auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist.
  • Auch Pendler müssen sich nun einmal pro Woche registrieren und ein Antigen-oder PCR-Test-Ergebnis mitführen, das nicht älter als sieben Tage ist.
  • Jene Pendler, die seltener als einmal pro Woche nach Österreich kommen, müssen sich jeweils vor der Einreise registrieren.
  • Alle anderen Reisenden müssen sich wie bereits bisher vor der Einreise online registrieren und nach der Einreise eine zehntägige Quarantäne antreten.

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