APA/HERBERT NEUBAUER

Verfassungsgerichtshof entscheidet über Kopftuchverbot und Sterbehilfe

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Der Verfassungsgerichtshof gibt am Freitagnachmittag seine Entscheidung zum Kopftuchverbot in Volksschulen bekannt. Auch die Entscheidung zur aktiven Sterbehilfe wird verkündet.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist zu einem Urteil gekommen, ob das von ÖVP und FPÖ 2019 beschlossene Kopftuchverbot an Volksschulen verfassungsgemäß ist.

Zur Erinnerung: Damals beschloss die türkis-blaue Regierung in einer Novelle des Schulunterrichtsgesetzes (§ 43a SchUG) das Verbot, "weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung zu tragen, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist". Davon ausgenommen waren allerdings die jüdische Kippa sowie die Patka der Sikhs.

Zwei Familien legten Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot ein. Sie sehen in dieser Vorschrift, die letztlich auf das islamische Kopftuch (Hidschab) ziele, einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auf religiöse Kindererziehung. Das Tragen eines Kopftuchs sei nämlich Teil der Glaubenspraxis im Islam. Zudem sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil andere religiös geprägte Bekleidung von diesem Verbot nicht erfasst sei.

Der Verfassungsgerichtshof wird seine Entscheidung um 16 Uhr bekanntgeben. Wir übertragen die Verkündung live im Stream:

Livestream zur VfGH-Entscheidung:

Entscheidung über aktive Sterbehilfe

Im Anschluss gibt der VfGH auch seine Entscheidung zur Frage der aktiven Sterbehilfe bekannt. Laut § 77 und § 78 des Strafgesetzbuches ist aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen, wenn etwa ein Arzt auf expliziten Wunsch des Patienten ein tödliches Medikament verabreicht) sowie Mitwirkung am Suizid verboten.

Vier Antragsteller – darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt – halten das Verbot der aktiven Sterbehilfe und das Verbot der Mitwirkung am Suizid aus mehreren Gründen für verfassungswidrig und haben daher beim VfGH die Aufhebung dieser beiden Bestimmungen des Strafgesetzbuches beantragt: Durch diese Rechtslage würden leidende Menschen gezwungen, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder – unter Strafandrohung für Helfer – Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen.

Die Entscheidung dazu wird um 17 Uhr bekanntgegeben.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt am Freitagnachmittag seine Entscheidung zum Kopftuchverbot in Volksschulen sowie zur aktiven Sterbehilfe bekannt.
  • 2019 beschloss die türkis-blaue Regierung in einer Novelle des Schulunterrichtsgesetzes (§ 43a SchUG) das Verbot, "weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung zu tragen, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist".
  • Zwei Familien legten Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot ein. Es sei unverhältnismäßig und verstoße gegen Gleichheitsgrundsatz, die jüdische Kippa sowie die Patka der Sikhs davon ausgenommen sind.
  • Der VfGH gibt auch seine Entscheidung über die aktive Sterbehilfe bekannt. Tötung auf Verlangen, etwa durch Verabreichen eines Medikaments, sowie Beihilfe zum Suizid sind laut §§ 77 und 78 des Strafgesetzbuches verboten.
  • Vier Antragsteller – darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt – halten die Verbote aus mehreren Gründen für verfassungswidrig.
  • Durch diese Rechtslage würden leidende Menschen gezwungen, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen.