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Verfahren gegen Pilz wegen Pilnacek-Laptops eingestellt

04. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat ein Verfahren gegen den Ex-Politiker und ZackZack-Herausgeber Peter Pilz eingestellt. Dabei ging es um den Laptop des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek - Pilz war vorgeworfen worden, diesen an sich gebracht und sich Zugriff zu den darauf befindlichen Daten verschafft zu haben. Deshalb wurde unter anderem wegen Hehlerei, des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem bzw. Beweismittelunterdrückung ermittelt.

Aufgrund der Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestehe "kein weiterer Tatverdacht gegen Dr. Peter Pilz, dass dieser den Laptop jemals selbst innegehabt und sich Zugriff zu den darauf gespeicherten Daten verschafft oder zu derartigen Tathandlungen anderer beigetragen habe", heißt es in der der APA vorliegenden Einstellungsbegründung. "Mein Mandant hat diesen Laptop zu keinem Zeitpunkt auch nur aus der Entfernung gesehen", betonte der Anwalt von Pilz, Johannes Zink, in einer Aussendung.

Ebenfalls eingestellt wurden die Ermittlungen wegen des Verdachts der verbotenen Veröffentlichung einer von einem Gericht mit einem Veröffentlichungsverbot belegten Zeugenaussage auf ZackZack. Hier sei schon der objektive Tatbestand nicht erfüllt: Ein Geheimhaltungsgebot gelte nur für den, dem gegenüber es ausgesprochen worden sei. Eine dritte Person, die von der geheim zu haltenden Tatsache erfahren hat, mache sich durch deren Bekanntgabe nicht strafbar.

Pilz hatte immer wieder über den Laptop Pilnaceks berichtet. Ihm war deshalb vorgeworfen worden, diesen gehackt und Informationen daraus veröffentlicht zu haben.

Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat das Verfahren gegen Ex-Politiker und ZackZack-Herausgeber Peter Pilz wegen des Laptops des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek eingestellt.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft fand keinen Tatverdacht, dass Pilz den Laptop jemals besessen oder auf gespeicherte Daten zugegriffen hat.
  • Auch das Verfahren wegen verbotener Veröffentlichung einer Zeugenaussage auf ZackZack wurde eingestellt, da das Geheimhaltungsgebot nicht für Pilz galt.