Nationalrat
Verbot von aromatisierten Tabaksticks beschlossen
Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt das Verbot von Aromen schon seit längerem, künftig gilt es auch für sogenannte Tabaksticks, die in den entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet werden.
Nicht betroffen sind allerdings E-Zigaretten, bei denen eine Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.
Bereits produzierte Produkte noch bis nächstes Jahr zum Kaufen
Mit der Novellierung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes setzt Österreich eine EU-Richtlinie um. Verschärft werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen.
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Sofern es sich bei den Produkten um "Rauchtabakerzeugnisse" handelt, soll es keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu Warnhinweisen geben.
Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte Produkte können noch bis spätestens 31. Mai 2026 verkauft werden.
Gesetzesänderung: Mehrheit im Nationalrat zugestimmt
Die Gesetzesänderung erhielt eine breite Mehrheit im Nationalrat. Neben den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten auch die Oppositionsparteien dafür.
Sowohl FPÖ als auch Grünen ging das Verbot allerdings nicht weit genug, sie sprachen sich dafür aus, auch andere Nikotinprodukte in die Regelung einzubeziehen.
Das "Raucher-Bashing" der anderen Fraktionen wolle man allerdings nicht teilen, betonten die Freiheitlichen. Die Grünen fordern ihrerseits auch ein Rauchverbot auf Spielplätzen sowie ein Verbot von Einweg-Vapes, entsprechende Entschließungsanträge fanden keine Mehrheit.
Die für Gesundheit zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) versprach weitere Maßnahmen im Nichtraucherschutz. Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei die Pflicht, die Kür folge im Herbst, sagte sie.
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Zusammenfassung
- Der Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig ein Verbot von Aromastoffen in erhitzten Tabaksticks beschlossen, das künftig neben Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen auch diese Produkte betrifft.
- Mit der Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes setzt Österreich eine EU-Richtlinie um und verschärft die Kennzeichnungspflichten, sodass keine Ausnahmen mehr bei Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse gelten.
- Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte aromatisierte Tabaksticks dürfen noch bis spätestens 31. Mai 2026 verkauft werden, während E-Zigaretten mit Liquids vom Verbot ausgenommen bleiben.