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Van der Bellen: "An diese Regeln haben sich alle zu halten"

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Bundespräsident Van der Bellen bekräftigte am Donnerstag, er werde die VfGH-Exekution vollziehen, sofern der Untersuchungsausschuss die angeforderten Unterlagen nicht vollständig erhalte.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen betonte gleich zu Beginn seiner Stellungnahme, dass es den aktuellen Vorgang "in dieser Form noch nie gegeben" habe. "Dieser Vorgang mag den ein oder anderen überraschen, unsere Verfassung aber nicht", sagte Van der Bellen. Es gebe klare Regeln "und an diese Regeln haben sich alle zu halten", so der Bundespräsident.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) habe dem Bundespräsidenten in einer persönlichen Unterredung vor kurzem zugesagt, dass das verlangte Aktenmaterial unverzüglich geliefert werde. Kurz nach dem Statement meldete sich auch das Finanzministerium zu Wort und teilte mit, die geforderten Daten nun doch zu übermitteln. In einer schriftlichen Stellungnahme hieß es, dass die restlichen Unterlagen noch am heutigen Donnerstag übermittelt werden sollen.

Über diese Nachricht wird Van der Bellen sehr erfreut sein. Er hatte in seinem Statement gesagt, dass er er der VfGH-Aufforderung nur dann nicht nachkommen wird müssen, wenn die angeforderten Unterlagen in vollem Umfang beim Untersuchungsausschuss eingetroffen sind. Anderenfalls werde er seine verfassungsgemäße Aufgabe wahrnehmen, sagte Van der Bellen.

Aufforderung zur Exekution der VfGH-Entscheidung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte zuvor bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution seiner Entscheidung im Finanzministerium beantragt. Hintergrund ist, dass Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bisher der Aufforderung, dem Ibiza-U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen ist. 

Blümel muss die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung stellen. Da Blümel dem aber nicht nachkam, beantragte die Opposition die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Dem hatte der VfGH stattgegeben.

Verfassungsjurist: "Hab mich gewundert, dass es so weit kommen kann"

Der Verfassungsjurist Peter Bußjäger zeigt sich im Interview mit PULS 24 Anchor René Ach darüber überrascht, dass der Bundespräsident sich in diesem Fall einbringen muss. Kein Parteiorgan in Österreich stehe über dem Gesetz, hält der Jurist fest.

Verfassungsjurist Peter Bußjäger im PULS 24 Interview über die VfGH-Exekution im Finanzressort.

Es würde ihn sehr überraschen, wenn Alexander van der Bellen zu einer Exekution greifen müsste. Der Bundespräsident hätte in diesem Fall einen großen Handlungsspielraum. Bußjäger sei in seiner bisherigen Praxis ein solcher Fall aber noch nicht untergekommen.

Opposition fordert Blümels Rücktritt

Die Opposition reagiert mit harscher Kritik auf den Antrag des Verfassungsgerichtshofs bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen auf Exekution seiner Entscheidung. SPÖ und FPÖ fordern den Rücktritt von Finanzminister Gernot Blümel. Für Jörg Leichtfried (SPÖ) "ist Blümels Rücktritt unabdingbar", teilte der stellvertretende Klubchef in einer Aussendung mit. Für Christian Hafenecker, Fraktionsvorsitzende der FPÖ im Ibiza-Untersuchungsausschuss, befindet sich "die Republik in einem rechtlichen Staatsnotstand". 

ribbon Zusammenfassung
  • Bundespräsident Alexander Van der Bellen betonte gleich zu Beginn seiner Stellungnahme, dass es den aktuellen Vorgang "in dieser Form noch nie gegeben" habe.
  • "Dieser Vorgang mag den ein oder anderen überraschen, unsere Verfassung aber nicht", sagte Van der Bellen. Es gebe klare Regeln "und an diese Regeln haben sich alle zu halten", so der Bundespräsident.
  • Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) habe dem Bundespräsidenten in einer persönlichen Unterredung vor kurzem zugesagt, dass das verlangte Aktenmaterial unverzüglich geliefert werde. Das bestätigte Blümels Ressort kurz danach.
  • Erst wenn die angeforderten Unterlagen in vollem Umfang beim Untersuchungsausschuss eingetroffen sind, werde er der VfGH-Aufforderung nicht nachkommen müssen. Anderenfalls werde er seine verfassungsgemäße Aufgabe wahrnehmen, sagte Van der Bellen.
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte zuvor bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution seiner Entscheidung im Finanzministerium beantragt.
  • Hintergrund ist, dass Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bisher der Aufforderung, dem Ibiza-U-Ausschuss bestimmte E-Mails und Dateien vorzulegen, nicht nachgekommen ist. 

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