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U-Ausschuss bekommt Wolfs Steuerprüfungs-Akten

Das Finanzministerium muss Akten und Unterlagen zur Steuerprüfung eines Unternehmers - dem Vernehmen nach soll es sich um Siegfried Wolf handeln - an den COFAG-Untersuchungsausschuss liefern, auch wenn die Prüfung derzeit noch läuft. Zu dieser Entscheidung kam der Verfassungsgerichtsghof (VfGH). Den entsprechenden Antrag hatten SPÖ und FPÖ gestellt. Auch nach einer Lieferung kann Wolf aber dazu nicht mehr befragt werden, da er nicht mehr geladen werden kann.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bzw. seine nachgeordneten Behörden haben unmittelbar nach der Einsetzung des COFAG-U-Ausschusses angeforderte Akten betreffend Wolf, so auch den Steuerakt, vorgelegt. Die Vorlage von Akten und Unterlagen zur Steuerprüfung hingegen verweigerte das Ressort mit der Begründung, die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Gegenstand eines Untersuchungsausschusses könne aber nur ein "abgeschlossener Vorgang" im Bereich der Vollziehung sein.

Durch die Vorlage dieser Akten und Unterlagen würde zudem die "rechtmäßige Willensbildung" des Ministers oder ihre "unmittelbare Vorbereitung" beeinträchtigt, argumentierte das Ressort. Dem widersprach nun der VfGH. Der Finanzminister habe nämlich nicht begründet, "worin seine Willensbildung oder deren Vorbereitung im laufenden Verfahren besteht oder inwiefern diese durch die Vorlage beeinträchtigt werden würde".

Ebenso wenig habe der Finanzminister dem U-Ausschuss gegenüber begründet, dass eine Aktenvorlage seinen Verantwortungsbereich so beeinträchtigen würde, dass dies der Gewaltenteilung widerspräche, argumentierte der VfGH. Daher habe das Ressort auch alle angeforderten Akten und Unterlagen vorzulegen. Die Weigerung, Akten vorzulegen, könne nicht mit dem pauschalen Hinweis auf ein laufendes Verfahren begründet werden.

Wolf selbst war zwar als Auskunftsperson in den COFAG-Ausschuss geladen, kam aber nicht. Beim Bundesverwaltungsgericht war daher eine Beugestrafe beantragt worden. Vor zwei Wochen fanden die letzten regulären Befragungen im Parlament statt. Am Ersatztag am Mittwoch wird Unternehmer Rene Benko "vorgeführt", er hat aber auch sein freiwilliges Kommen zugesagt.

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer freute sich dennoch schon über die anstehende Lieferung von Wolfs Steuerakten, auch wenn dieser nicht mehr befragt werden kann: "Wir gehen davon aus, dass der Bote schon unterwegs ist. Die Registratur ist bis 16 Uhr geöffnet."

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass das Finanzministerium Akten zur Steuerprüfung von Siegfried Wolf trotz laufender Untersuchung an den COFAG-Untersuchungsausschuss übergeben muss.
  • Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hatte die Vorlage der Akten ursprünglich verweigert, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen war. Der VfGH widersprach dieser Begründung.
  • SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer zeigt sich erfreut über die baldige Lieferung der Steuerakten, obwohl Wolf selbst nicht mehr befragt werden kann.