ÖVP-KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: SCHMIDAPA/HELMUT FOHRINGER

Thomas Schmid durfte schweigen

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Der schweigende Thomas Schmid im U-Ausschuss brachte nicht nur die Opposition auf die Palme. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass er großteils schweigen durfte.

Als Thomas Schmid, der selbsternannte Prätorianer von Ex-Kanzler Sebastian Kurz, am 3. November im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss Platz nahm, erwarteten viele eine ähnlich ausführliche Aussage, wie vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Schmid kam, saß und schwieg. Selbst auf die Frage, ob er ÖVP-Mitglied sei, entschlug er sich.
 

Selbst die angedrohte Beugestrafe zeigte keine Wirkung.  Nun hat der Bundesverwaltungsgerichtshof festgestellt, dass sich Schmid in den zentralen Fragen entschlagen durften. Das berichtet der "Falter". Insgesamt 800 Euro Beugestrafe muss Schmid laut dem Bericht nun zahlen – sie ist nur einmal und nicht pro nicht beantworteter Frage zu bezahlen.

Von den insgesamt 27 nicht beantworteten Fragen hat er dreizehn zu Unrecht nicht beantwortet. Darunter eben auch die Frage, ob er ÖVP-Mitglied sei. Das ist er mittlerweile übrigens nicht mehr, die ÖVP hat ihn ausgeschlossen.

Zu den restlichen Fragen entschlug sich Schmid zurecht. "Eine Auskunftsperson kann mit dem Verweis auf ein laufendes Strafverfahren nicht pauschal die Aussage sämtlicher Fragen verweigern", allerdings müsse das bei jeder Frage einzeln beurteilen. Das tat das Bundesverwaltungsgericht auch auf 29 Seiten. Selbst eine Frage zur Chatnachricht "Vergiss nicht – du hackelst im ÖVP Kabinett!! Du bist die Hure für Reichen!" stelle laut Gericht "auf einen Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Person und somit auch auf einen fremden Steuerakt ab" und Schmid durfte sich entschlagen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der schweigende Thomas Schmid im U-Ausschuss brachte nicht nur die Opposition auf die Palme.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass er großteils schweigen durfte.