"Tagespresse"-Klage gegen "Konkurrent" Hanger zugelassen

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Das Gericht hat die Klage des Satire-Mediums "Tagespresse" gegen ÖVP-Politiker Andreas Hanger zugelassen. Damit wird Hanger wird vor Gericht darlegen müssen, wieso er kein Satiriker ist.

Der ÖVP-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss, Andreas Hanger, führe das Publikum in die Irre, sei eigentlich Satiriker statt Politiker und damit ein Konkurrent für das österreichische Satiremedium. Damit begründete die "Tagespresse" ihre Klage gegen Hanger vor dem Wiener Landesgericht. Das Gericht hat die Klage laut dem "Standard" nun zugelassen. Die Klage werde zugestellt, weil sie schlüssig sei, teilte das Gericht mit.

"Tagespresse"-Gründer Fritz Jergitsch erklärt im PULS 24 Interview, warum er ÖVP-Mandatar Andreas Hanger klagt.

Hanger wurde vom Gericht eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um auf den Antrag auf einstweilige Verfügung zu antworten. Vier Wochen hat der ÖVP-Politiker Zeit, um auf die Klage zu antworten, erklärte "Tagespresse"-Gründer Fritz Jergitsch. "Dabei muss Hanger dem Gericht schlüssig erklären, wieso er kein Satiriker ist, der uns Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt." Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Hangers Antwort, wird das Handelsgericht laut der Zeitung dann über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung entscheiden. Sollte die Beantwortung der Klage nicht zeitgerecht eingebracht werden, seien die Behauptungen der "Tagespresse" für wahr zu halten.

Klage wegen "unlauteren Wettbewerbs"

Die "Tagespresse" klagt Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs. "Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker wie den Beklagten gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt?", heißt es in der Klagsschrift. Mit seinem Verhalten täusche er das Publikum und sei zu einer Konkurrenz für das Satire-Medium geworden, argumentiert die "Tagespresse".

Die "Tagespresse" zitierte in der Klageschrift Presseaussendungen und Tweets des ÖVP-Politikers als "Beweis". Das Medium will Hanger nicht generell verbieten, sich zu äußern. Stattdessen solle er einen mindestens 3 x 4 cm großen Anstecker mit der Aufschrift "Satiriker" tragen, um keinen Wettbewerbsvorteil mehr zu haben. 

Der Gesamtstreitwert der Klage beträgt 35.000 Euro verklagt. Die Summe ergibt sich daraus, dass die Gerichtskosten sich bei einer Klage mit einem Streitwert von 35.000 Euro auf 792 Euro belaufen. Die "Tagespresse" hat in den vergangenen Monaten von der Regierung 712,58 Euro an Inseratengeld bekommen. Diese Geld wollte das Medium nicht behalten und hat sich deshalb dazu entschieden, die Summer über die Klage wieder an den "rechtmäßigen Besitzer, den Steuerzahler, zurückzugeben", erklärte Jergitsch.

Weitere Klagen möglich

Jergitsch teilte dem "Standard" auch mit, dass es bereits einen Plan für weitere Klagen gebe, falls das Handelsgericht im Sinne der "Tagespresse" entscheiden sollte. In dem Fall werde ein rechtliches Vorgehen gegen ÖVP-Funktionäre erwogen, die Hangers "falsche" Meldungen und Postings in den sozialen Medien geteilt hätten, erklärte der Gründer des Mediums. 

ribbon Zusammenfassung
  • Der ÖVP-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss, Andreas Hanger, führe das Publikum in die Irre, sei eigentlich Satiriker statt Politiker und damit ein Konkurrent für das österreichische Satiremedium.
  • Damit begründete die "Tagespresse" ihre Klage gegen Hanger vor dem Wiener Landesgericht.
  • Das Gericht hat die Klage laut dem "Standard" nun zugelassen. Die Klage werde zugestellt, weil sie schlüssig sei, teilte das Gericht mit.
  • Hanger wurde vom Gericht eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um auf den Antrag auf einstweilige Verfügung zu antworten. Vier Wochen hat der ÖVP-Politiker Zeit, um auf die Klage zu antworten, erklärte "Tagespresse"-Gründer Fritz Jergitsch.
  • "Dabei muss Hanger dem Gericht schlüssig erklären, wieso er kein Satiriker ist, der uns Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt."