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Strafantrag gegen Fuchs: Es geht um Geheimnisverrat und Falschaussage

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Der vom Dienst suspendierte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, wird sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten müssen.

Ein entsprechender Strafantrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag der APA.

Wann und wo die Verhandlung stattfinden wird, ist noch unklar. Wie Salzborn mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck aus möglichen Befangenheitsgründen die Delegierung an einen Gerichtssprengel außerhalb des Oberlandesgerichts (OLG) Wien beantragt. Sollte dem stattgegeben werden, würde nicht in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland verhandelt werden. Für Beamte, die ein ausschließlich kraft ihres Amtes zugänglich gewordenes Geheimnis offenbaren, sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft vor. Für Fuchs gilt die Unschuldsvermutung.

Informationen über Anzeige an Pilancek weitergegeben

Der APA vorliegenden Informationen zufolge wird Fuchs im Strafantrag vorgeworfen, dem einst mächtigen, mittlerweile ebenfalls vom Dienst suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin vorbereite.

Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt - deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings dort mangels eines begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.

Die Fuchs unterstellte Falschaussage ist Folge dessen Auftritts im "Ibiza"-Ausschuss, wo er am 10. März 2021 gefragt wurde, ob er Aktenteile weitergegeben habe. Darauf erwiderte Fuchs unter Wahrheitspflicht sinngemäß, er könne sich daran nicht erinnern und dies daher weder bestätigen noch ausschließen.

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Fuchs war am Mittwoch vom Justizministerium mit sofortiger Wirkung suspendiert worden. Dieser Schritt wurde auch dem Obersten Gerichtshof als zuständigem Disziplinargericht zur Kenntnis gebracht. "Grund für die Maßnahme war, dass angesichts der Anklageerhebung die Suspendierung mit Rücksicht auf die Natur oder Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erschien", begründete das Ministerium den Schritt.

Zadic kündigte Suspendierung im U-Ausschuss an

Zuvor hatte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) die Suspendierung bereits im laufenden U-Ausschuss im vertraulichen Teil ihrer Befragung angekündigt. Fuchs war zuletzt stärker unter Druck geraten, nachdem weitere Chat-Nachrichten zwischen ihm und Pilnacek an die Öffentlichkeit gelangt waren.

Die beiden hatten sich über die Observation eines WKStA-Mitarbeiters im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unterhalten. Kurz vor der Sicherstellung seines Mobiltelefons im März 2021 soll Fuchs im Internet intensiv nach Informationen über Datenlöschung und -wiederherstellung, verschlüsselte Kommunikation und Wertkartenhandys gesucht haben.

Nach der Beschlagnahmung seines Handys waren Fuchs im Vorjahr Kompetenzen entzogen worden. Er war seitdem für sämtliche die WKStA betreffenden Angelegenheiten nicht mehr zuständig.

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ribbon Zusammenfassung
  • Der vom Dienst suspendierte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, wird sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vor Gericht verantworten müssen.
  • Ein entsprechender Strafantrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht.
  • Fuchs war am Mittwoch vom Justizministerium mit sofortiger Wirkung suspendiert worden.