APA/APA/GETTY IMAGES NORTH AMERICA/MICHAEL M. SANTIAGO

Steuerbetrug: Ehemaliger Trump-Finanzchef zu fünf Monaten Haft verurteilt

0

Der langjährige Finanzchef des Immobilienkonzerns des früheren US-Präsidenten Donald Trump ist unter anderem wegen Steuerbetrugs zu fünf Monaten Haft verurteilt worden.

Das Strafmaß für den 75 Jahre alten Allen Weisselberg, der sich bereits im vergangenen Sommer schuldig bekannt hatte, verkündete Manhattans oberster Staatsanwalt Alvin Bragg offiziell am Dienstag in New York. "In Manhattan musst du nach den Regeln spielen, egal für wen du arbeitest", sagte Bragg.

Weisselberg hatte zuvor in dem Prozess ausgesagt, dass er und andere Angestellte jahrelang systematisch den Fiskus hintergangen hätten. Geldwerte Vorteile wie Luxusautos und teure Wohnungen seien nicht versteuert worden. Mit seinem Geständnis war Weisselberg einer möglichen Haftstrafe von bis zu 15 Jahren entgangen. Neben den fünf Monaten Haft bekam Weisselberg zusätzlich fünf weitere Jahre auf Bewährung und muss insgesamt knapp zwei Millionen US-Dollar (1,87 Mio. Euro) an fälligen Steuern und Strafe zahlen.

Trump war nicht angeklagt

In dem Prozess war im Dezember auch das verzweigte Immobilienkonstrukt von Ex-Präsident Trump für schuldig befunden worden. Trump war nicht persönlich angeklagt. Es handelte sich aber um die erste strafrechtliche Verurteilung seines Konzerns. Der Trump Organization sowie einem weiteren mitangeklagten Unternehmen der Gruppe droht eine Geldstrafe von bis zu 1,7 Millionen Dollar. Die Anwälte des Konzerns hatten angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der langjährige Finanzchef des Immobilienkonzerns des früheren US-Präsidenten Donald Trump ist unter anderem wegen Steuerbetrugs zu fünf Monaten Haft verurteilt worden.
  • Das Strafmaß für den 75 Jahre alten Allen Weisselberg, der sich bereits im vergangenen Sommer schuldig bekannt hatte, verkündete Manhattans oberster Staatsanwalt Alvin Bragg offiziell am Dienstag in New York.
  • Die Anwälte des Konzerns hatten angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Mehr aus Politik