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Stadt Wien zeigte sich offenbar selbst an und zahlte Steuern zurück

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Das Finanzamt dürfte von der Stadt Wien eine größere Zahlung bekommen haben. Laut eines Medienberichts musste die Stadt nach einem Steuerstreit für die Jahre 2004 bis 2014 31,6 Millionen Euro zurückzahlen.

Wie der "Kurier" berichtet, hat das Finanzamt bei einer sogenannten Außenprüfung mehrere Beanstandungen gemacht. So soll es etwa um die Umsatzsteuer gegangen sein, weswegen eine Beschwerde beim Bundesfinanzgericht eingebracht worden sein soll. Das Gericht musste feststellen, ob gewisse Bereiche der Stadt zugeordnet werden können. Nur dann gibt es die Möglichkeit für einen Vorsteuerabzug. 

Umstritten waren laut "Kurier" vor allem Tätigkeiten der MA 13 (Büchereien), der MA 48 (Beschaffung von Kehrmaschinen und Betrieb von öffentlichen Toiletten), der MA 53 (Presse- und Informationsdienst) sowie der MA 62 (Wahlen). Nur bei der MA 48 soll das Bundesfinanzgericht der Ansicht der Stadt gefolgt sein. Bei allen anderen Magistratsabteilungen hatte scheinbar das Finanzamt recht: Die Stadt musste deshalb die genannten 31,6 Millionen Euro nachzahlen. 

Zweite Zahlung für 2015 bis 2021

Deshalb habe die Stadt schließlich eine Selbstanzeige getätigt: Man stehe "sicher nicht dafür, Steuern und Abgaben zurückzuhalten", zitiert der "Kurier" Vertreter der Stadt Wien. Man habe die Rechtsansicht des Gerichts zu den betroffenen Magistratsabteilungen auf den Zeitraum 2015 bis September 2021 übertragen – und die Höhe der Umsatzsteuer berichtigt. Das führe zu einer zweiten Nachzahlung in der Höhe von 44 Millionen Euro. Das Geld soll noch dieses Jahr überwiesen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Finanzamt dürfte von der Stadt Wien eine größere Zahlung bekommen haben. Laut eines Medienberichts musste die Stadt nach einem Steuerstreit für die Jahre 2004 bis 2014 31,6 Millionen Euro zurückzahlen.
  • Wie der "Kurier" berichtet, hat das Finanzamt bei einer sogenannten Außenprüfung mehrere Beanstandungen gemacht.
  • So soll es etwa Beanstandungen bei der Umsatzsteuer gegeben haben, weswegen eine Beschwerde beim Bundesfinanzgericht eingebracht worden sein soll.
  • Das Gericht musste feststellen, ob gewisse Bereiche der Stadt zugeordnet werden können. Nur dann gibt es die Möglichkeit für einen Vorsteuerabzug. 
  • Nur bei der MA 48 soll das Bundesfinanzgericht der Ansicht der Stadt gefolgt sein. Bei allen anderen Magistratsabteilungen hatte scheinbar das Finanzamt recht: Die Stadt musste deshalb die genannten 31,6 Millionen Euro nachzahlen. 
  • Deshalb habe die Stadt schließlich eine Selbstanzeige getätigt: Man stehe "sicher nicht dafür, Steuern und Abgaben zurückzuhalten", zitiert der "Kurier" Vertreter der Stadt Wien.