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Staatsanwaltschaft beruft gegen Pilnacek-Freispruch

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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck will den Freispruch des suspendierten Justizsektionschefs Christian Pilnacek nicht hinnehmen und beruft gegen das Urteil vom Mittwoch.

Am Mittwoch wurde Christian Pilnacek vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses vom Straflandesgericht Wien nicht rechtskräftig freigesprochen. Laut "Standard", hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck dagegen Berufung eingelegt. 

Die Staatsanwaltschaft hätte drei Tage Zeit gehabt, eine Erklärung abzugeben. Stattdessen wird in Innsbruck nun die Berufung verschriftlicht. Pilnacek bzw. seine Rechtsvertreter haben dann Zeit für eine Gegenäußerung. Dann liegt der Ball abermals beim Oberlandesgericht Wien. 

Pilnacek wird vorgeworfen, Ermittlungen gegen eine Journalistin und die Pläne der Staatsanwaltschaft dazu, verraten zu haben. 

Der Beschuldigte hat zugegeben, Informationen weitergegeben zu haben, allerdings seien dadurch weder öffentliche noch private Interessen gefährdet worden, so Richterin Julia Matiasch. 

Diese Ansicht teilt die Innsbrucker Anklagebehörde jedoch nicht, so Mayr: "Und zwar sehen wir als öffentliches Interesse, dass grundsätzlich eine Anfangsverdachtsprüfung nicht öffentlich erfolgen soll, und daher eben das Geheimnis zu wahren ist. Und weiters sehen wir auch ein privates Interesse verletzt, nämlich dass grundsätzlich eine angezeigte Person ein Interesse daran hat, dass nicht berichtet wird, dass sie angezeigt wurde", argumentierte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.

Neben diesem Verfahren und einem Disziplinarverfahren laufen gegen Pilnacek noch weitere Ermittlungen - darin geht es unter anderem auch um die Weitergabe von Informationen aus Strafverfahren.

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  • Die Staatsanwaltschaft Innsbruck will den Freispruch des suspendierten Justizsektionschefs Christian Pilnacek nicht hinnehmen und beruft gegen das Urteil vom Mittwoch.

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