StA: Blauhelme am Golan agierten mandatskonform

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Im September 2012 ließen österreichische UNO-Soldaten auf dem Golan neun syrische Geheimpolizisten ohne Warnung in einen tödlichen Hinterhalt laufen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft (StA) Wien, dazu keine Ermittlungen einzuleiten, stützt sich auf das Mandat der am Golan eingesetzten Blauhelm-Truppe UNDOF. Das geht aus einer Erklärung der Oberstaatsanwaltschaft vom 12. August hervor.

Im September 2012 ließen österreichische UNO-Soldaten auf dem Golan neun syrische Geheimpolizisten ohne Warnung in einen tödlichen Hinterhalt laufen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft (StA) Wien, dazu keine Ermittlungen einzuleiten, stützt sich auf das Mandat der am Golan eingesetzten Blauhelm-Truppe UNDOF. Das geht aus einer Erklärung der Oberstaatsanwaltschaft vom 12. August hervor.

Dem Mandat der "United Nations Disengagement Observer Force" nach sei es nämlich "insbesondere nicht vorgesehen, Personen zu schützen, die nicht als Personal der Vereinten Nationen gelten". Es handle sich um eine klassische "friedenserhaltende" Operation und diese enthalte "keine Autorisierung für friedensschaffende Aktivitäten und kein Mandat zum Schutz von Zivilisten".

Sämtliche Handlungen, "die nicht im Rahmen des Mandats einschließlich der etablierten Praxis Deckung finden, sind - ohne vorherige Zustimmung des Gastlandes oder Autorisierung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - völkerrechtlich unzulässig", heißt es in der Veröffentlichung. "Zusammengefasst ist auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisquellen davon auszugehen, dass sich die österreichischen Soldaten in Entsprechung rechtmäßiger Befehle und in Übereinstimmung mit der völkerrechtlichen Pflicht zur Nichteinmischung verhalten haben."

Auch strafrechtlich sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund für eine weitere Verfolgung der Angelegenheit, da dafür ein kausaler Zusammenhang zwischen den Handlungen der UNO-Truppe und den folgenden Ereignissen - dem Tod sämtlicher neun syrischer Geheimpolizisten - nachzuweisen wäre. Dem sei aber nicht so, heißt es in der Begründung: Sei doch bei der Prüfung "nicht ein hypothetischer Verlauf bei erfolgter Warnung der MUKHABARAT (Geheimpolizei, Anm.) vor dem Hinterhalt gegenüberzustellen, sondern ein hypothetischer Verlauf bei - der Befehlslage (und dem Völkerrecht) entsprechender - strikter Nichteinmischung". Und in ebendiesem Fall hätte die nachfolgende Tat "ebenso gut genau so geschehen können, wie sie sich tatsächlich ereignet hat", resümiert die Staatsanwaltschaft.

ribbon Zusammenfassung
  • Im September 2012 ließen österreichische UNO-Soldaten auf dem Golan neun syrische Geheimpolizisten ohne Warnung in einen tödlichen Hinterhalt laufen.
  • Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft (StA) Wien, dazu keine Ermittlungen einzuleiten, stützt sich auf das Mandat der am Golan eingesetzten Blauhelm-Truppe UNDOF.