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SPÖ zieht gegen Attersee-Urteil vor Höchstgerichte

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Die SPÖ zieht in der Causa Attersee vor die Höchstgerichte. Wegen eines günstig an die Parteijugend vermieteten Seegrundstückes hatte der Parteiensenat im Kanzleramt - vom Bundesverwaltungsgericht im August bestätigt - eine Strafe von 45.000 Euro verhängt. Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch kündigt nun eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof an. Er argumentiert mit der Historie der nach 1945 restituierten Immobilie.

Stein des Anstoßes ist ein Grundstück am Attersee, das das Land Oberösterreich seit 1962 günstig an die Sozialistische Jugend vermietet. Weil die Pacht mit zehn Euro jährlich deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt - die Landesimmobiliengesellschaft wollte den Zins Anfang 2020 auf 45.000 Euro anheben - wertete der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt die Immobilie im Vorjahr als unzulässige Parteispende des Landes und verhängte eine Geldbuße. Dagegen zog die SPÖ zum Bundesverwaltungsgericht, der die Strafe bestätigte.

Deutsch kritisierte nun vor Journalisten, dass dabei "die Historie des Grundstücks zur Gänze ausgeblendet worden ist". Es war nämlich von den Nazis "arisiert" und nach dem Krieg an seine ursprünglichen Eigentümer zurückerstattet worden. Diese verkauften es dann günstig an das Land Oberösterreich - und zwar mit der Auflage, die Liegenschaft 99 Jahre lang der Sozialistischen Jugend zu überlassen.

SPÖ-Anwalt David Rautner argumentiert, dass das Land Oberösterreich das Grundstück ohne die Überlassung an die Sozialistische Jugend gar nicht erhalten hätte. Darauf verweist auch der Enkel der früheren Eigentümerin Gertrude Webern, Anthony Cohn, in einem von der SPÖ vorgelegten Schreiben. Cohn betont, dass der symbolische Pachtzins bereits im Kaufvertrag mit den Land Oberösterreich verankert worden sei. Seinen Angaben zufolge musste die Familie nach dem Krieg eine hohe Ablösesumme bezahlen, um das von den Nazis enteignete Vermögen zurückzuerhalten. Dafür habe die Familie einen Teil des Besitzes verkaufen müssen - darunter eben auch das vom Land Oberösterreich erworbene Seegrundstück.

"Unsere Familie wurde von den Machthabern in der Zeit vor und während des Zweiten Weltkriegs sehr schlecht behandelt. Jetzt wird der Nachlass unserer Großmutter von den örtlichen Behörden infrage gestellt", kritisiert Cohn in dem Schreiben. SJ-Vorsitzender Paul Stich betont, dass das "Europacamp" der SP-Jugend einer der wenigen noch offenen Seezugänge am Attersee sei. Das Camp werde ohne Gewinnabsicht betrieben und richte sich "auch an die, die nicht mit einem goldenen Löffel im Mund aufgewachsen sind".

Für SP-Anwalt Rautner ist allein diese "gemeinwirtschaftliche Leistung" der SJ schon ein Grund dafür, die günstige Überlassung der Immobilie durch das Land Oberösterreich nicht als (verbotene) Parteispende zu qualifizieren. Denn immerhin stehe der niedrigen Pacht mit dem offenen Seezugang eine Gegenleistung gegenüber. Außerdem pocht Rautner auf den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz für die von der Parteijugend mit Blick auf die 99-jährige Laufzeit finanzierten Investitionen am Grundstück. Zudem bedeute der gesetzliche Eingriff in den zivilrechtlichen Vertrag eine "rückwirkende Enteignung".

Ob die Höchstgerichte den Standpunkt der SPÖ teilen, bleibt abzuwarten. Mit einem (bis auf die Arisierungs-Historie) ähnlich gelagerten Fall ist der Verwaltungsgerichtshof aber bereits länger befasst. Auch die ÖVP-Parteijugend hatte nämlich über Jahrzehnte ein günstiges Seegrundstück am oberösterreichischen Mondsee, für das der Partei zweimal 70.000 Euro Geldbuße auferlegt wurde. Auch die ÖVP ist dagegen vor Gericht gezogen. Das Urteil ist noch ausständig. Im Gegensatz zur SJ hat JVP ihren Mietvertrag mit dem Land Oberösterreich mittlerweile aber angepasst und bezahlt nun einen höheren Pachtzins.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen eines günstig an die Parteijugend vermieteten Seegrundstückes hatte der Parteiensenat im Kanzleramt - vom Bundesverwaltungsgericht im August bestätigt - eine Strafe von 45.000 Euro verhängt.
  • Stein des Anstoßes ist ein Grundstück am Attersee, das das Land Oberösterreich seit 1962 günstig an die Sozialistische Jugend vermietet.
  • Ob die Höchstgerichte den Standpunkt der SPÖ teilen, bleibt abzuwarten.
  • Auch die ÖVP ist dagegen vor Gericht gezogen.

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