APA/APA (dpa)/Jens Büttner

Sonderbetreuungszeit wird mit Rechtsanspruch verlängert

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Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder zu Pflegenden als Ergänzung zum Pflegeurlaub wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartner verständig, ein entsprechender Initiativantrag wird bereits am Donnerstag in der Sondersitzung des Nationalrates eingebracht. Die Verlängerung erntete Lob von allen Seiten.

Nach bisherigem Stand sollte es die Sonderbetreuungszeit nur für drei Wochen als Begleitmaßnahme zum Lockdown bis Februar geben - und zwar ohne Rechtsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber musste bisher seine Zustimmung geben. Die Kosten für den Dienstgeber hatte der Staat im Frühjahr bis zu einem Drittel übernommen, nun im Herbst sollten es 50 Prozent sein.

Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit - die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, dass heißt der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.

Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bezeichnete es als ein "Herzensanliegen", auch in Krisenzeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. "Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass Familien nicht erneut mit einer Mehrfachbelastung konfrontiert werden." Mit dem Rechtsanspruch und der Ausweitung habe die Bundesregierung dies sichergestellt und darüber hinaus auch die Unternehmen mit dem vollen Kostenersatz entlastet.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte, dass die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Aufgaben, vor allem für die Frauen eine besondere Herausforderung darstellen. Betreuungsarbeit von Kindern, von zu pflegenden Angehörigen falle in einem ungleich höheren Maß ihnen zu. "Uns Grünen war es daher ein wichtiges Anliegen, dass es einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeiten gibt", erklärte Kogler. "Das ist eine unverzichtbare Hilfe und Entlastung für die Frauen und Familien in Österreich."

Neben Vertretern der Regierung zeigten sich auch die SPÖ und die Arbeitnehmervertreter erfreut über die Verlängerung. SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek und Familiensprecherin Petra Wimmer sprachen von einem "wichtigen Schritt zur Unterstützung von Eltern in dieser schwierigen Corona-Situation". Sie erläuterten, dass Eltern diese Sonderbetreuungszeit von insgesamt vier Wochen in Anspruch nehmen können, unabhängig, ob sie bereits während des ersten Lockdowns oder in den Ferien ihre Kinder betreuen mussten. Dies wird nicht angerechnet. Und der neue Anspruch kann bis Ende des Schuljahres 2020/21 auch in Teilen, tage- oder halbtageweise in Anspruch genommen werden.

Die beiden SPÖ-Politikerin freuten sich ebenso wie mehrere Gewerkschafterinnen, dass die Familien mit dem Rechtsanspruch nicht mehr länger vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig seien. So sprach etwa GPA-Vorsitzende Barbara Teiber von einem "wichtigen Meilenstein, um die Arbeits- und Lebenssituation der ArbeitnehmerInnen mit Betreuungspflichten zumutbar zu gestalten". Und ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann meinte, die Bundesregierung habe endlich eingesehen, dass Eltern nicht zurückgelassen werden dürften.

Auch Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sieht einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit für die Eltern. Gleichzeitig appellierte sie an die Regierung, die Schulen trotz der hohen Corona-Infektionszahlen weiter offen zu halten.

ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits betonte, dass die Regierung die Sorgen und Ängste der Eltern ernst nehme. Und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) betonte, dass die Regierung alles tue um Eltern und vor allem alleinerziehende Frauen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach bisherigem Stand sollte es die Sonderbetreuungszeit nur für drei Wochen als Begleitmaßnahme zum Lockdown bis Februar geben - und zwar ohne Rechtsanspruch.
  • Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne.
  • ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits betonte, dass die Regierung die Sorgen und Ängste der Eltern ernst nehme.

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