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Was geplant ist

Shetty: Staatsbürgerschaftsreform in erster Hälfte 2026

Heute, 12:35 · Lesedauer 2 min

Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts will die Dreierkoalition im ersten Halbjahr 2026 angehen.

Das hat NEOS-Klubobmann Yannick Shetty am Dienstag im "Ö1"-Mittagsjournal angekündigt.

Ziel der im Regierungsprogramm vereinbarten Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes sei eine "Aufwertung der österreichischen Staatsbürgerschaft", indem Anforderungen in Bezug auf Deutschkenntnisse und Wertebekenntnis verschärft, gleichzeitig aber finanzielle Hürden abgebaut werden.

Unnötige Bürokratie und Einkommenshürde sollen abgeschafft werden

Unnötige Bürokratie und Hürden beim Zugang zur Staatsbürgerschaft sollten abgeschafft werden, sagte Shetty und verwies auf die hohe Einkommenshürde. "Es soll darauf ankommen, ob man Teil der Gesellschaft sein möchte und nicht, ob man 2.500 Euro netto verdient." Auch die Gebühren seien zu hoch, hier werde aber ein Teil über die Länder geregelt, meinte der NEOS-Klubobmann. Die Reform wolle die Regierung im nächsten Halbjahr angehen.

Derzeit sind für die Verleihung der Staatsbürgerschaft Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sowie der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts nötig. Aktuell bedeutet das ein Netto-Einkommen von 1.274 Euro für Einzelpersonen, 2.010 für Paare sowie für jedes Kind zusätzlich 197 Euro.

Laut Regierungsprogramm soll das erforderliche Deutschniveau auf B2 erhöht werden. Voraussetzung soll zudem die positive Absolvierung des geplanten Integrationsprogramms und eines verpflichtenden Staatsbürgerschaftskurses beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF).

Pro und Contra: Österreichische Staatsbürgerschaft – Lohn oder Motivation?

Zusammenfassung
  • Die Dreierkoalition will die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts im ersten Halbjahr 2026 umsetzen und dabei die Anforderungen an Deutschkenntnisse und Wertebekenntnis verschärfen.
  • Künftig soll das Deutschniveau von B1 auf B2 angehoben werden, zudem sind ein verpflichtender Staatsbürgerschaftskurs beim ÖIF und ein Integrationsprogramm geplant.
  • Finanzielle Hürden wie die aktuell geltende Einkommensgrenze von 1.274 Euro netto für Einzelpersonen, 2.010 Euro für Paare und 197 Euro pro Kind sollen abgebaut und unnötige Bürokratie reduziert werden.