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Schweiz: Graubünden erlässt "Berufspflicht" für Pflegepersonal

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Ausgebildetes Pflegepersonal mit einem Wohnsitz im Kanton Graubünden ist verpflichtet, sich zu melden.

Im Schweizer Kanton Graubünden hat die Regierung beschlossen, "dass alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden, die über einen Abschluss als Pflegefachperson verfügen, derzeit jedoch nicht im erlernten Beruf tätig sind, verpflichtet sind, sich zu melden".

Die dortige Regierung geht davon aus, "dass die starke Zunahme der Coronafälle die medizinische Versorgung, beziehungsweise die personellen Ressourcen in den Pflegeberufen, an ihre Grenzen bringen wird".

Das Gesundheitsgesetz erlaubt es dem Kanton, "Gesundheitsfachpersonen" zur Mitwirkung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zu verpflichten.

ribbon Zusammenfassung
  • De Schweizer Kanton Graubünden hat beschlossen, "dass alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden, die über einen Abschluss als Pflegefachperson verfügen, derzeit jedoch nicht im erlernten Beruf tätig sind, verpflichtet sind, sich zu melden".
  • Die dortige Regierung geht davon aus, "dass die starke Zunahme der Coronafälle die medizinische Versorgung, beziehungsweise die personellen Ressourcen in den Pflegeberufen, an ihre Grenzen bringen wird".
  • Das Gesundheitsgesetz erlaubt es dem Kanton, "Gesundheitsfachpersonen" zur Mitwirkung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zu verpflichten.