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Wien verschärft Baumschutzgesetz

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Wer in Wien einen Baum fällen möchte, muss sich ab sofort an noch strengere Bestimmungen halten. Denn die Stadt verschärft das seit Anfang der 1970-er Jahre geltende Baumschutzgesetz, in dem die Voraussetzungen für eine Entfernung geregelt sind. Für eine solche benötigt es in Wien in den meisten Fällen eine Genehmigung. Verbessern will man etwa die Qualität der Bäume bei Ersatzpflanzungen. Ausgleichszahlungen und Strafen werden erhöht.

Wiens Umweltstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) bezeichnete das Gesetz am Montag im Gespräch mit Journalisten als "Erfolgsstory". Es sei einmalig in Österreich und helfe mit, den Grünraum zu schützen. Nun kommt es erstmals zu einer größeren Änderung. Mittels Novelle werden die Bestimmungen verschärft.

Generell muss in Wien um eine Erlaubnis für eine Fällung angesucht werden. Schon jetzt wird rund ein Drittel der Anträge abgelehnt, wie heute betont wurde. Nur wenn das entsprechende Exemplar etwa schon alt bzw. beschädigt ist, ein Bauwerk beeinträchtigt wird, Gefahr für Leib oder Leben besteht oder auch ein öffentliches Interesse überwiegt, darf der Baum weichen. In der Regel ist aber eine Ersatzpflanzung nötig.

Künftig sollen größere Ersatzbäume vorgeschrieben werden, um sie sofort klimawirksam zu machen, wie es hieß. Gepflanzt werden können sie im ganzen Bezirk, nicht mehr nur am alten Standplatz oder im näheren Umfeld - um die Chance zu erhöhen, dass es tatsächlich zu einer Neuanpflanzung kommt. Um das Ersatzgewächs muss man sich bzw. gegebenenfalls ein neuer Grundstückseigentümer dann zehn Jahre lang kümmern, und nicht mehr nur wie bisher fünf Jahre.

Ist eine solche Pflanzung doch nicht möglich, dann ist wie bisher eine Ausgleichszahlung zu berappen. Statt mindestens rund 1.000 Euro wird der Betrag hier aber auf mindestens 5.000 Euro erhöht. Zudem wird der Betrag laufend valorisiert. Auch die Strafen steigen. Wer eine unter das Gesetz fallende Pflanze einfach so umschneidet, muss mit Pönalzahlungen von 1.000 bis 70.000 Euro rechnen. Dies ist laut Stadt mehr als bisher.

Sollte ein Baum etwa bei Bauarbeiten beschädigt werden, kann die Behörde künftig auch Wiederherstellungsmaßnahmen anordnen. Und schließlich wird klarer definiert, welche Arten ohne Erlaubnis der Axt bzw. der Säge zum Opfer fallen dürfen. Denn Obstbäume waren immer schon ausgenommen, allerdings ohne Auflistung.

Nun wird klargestellt, dass etwa für Apfel-, Kirsch-, Nuss-, Marillen-, Pfirsich-, Birn-, Pflaumen- oder auch Quittenbäume keine Genehmigung nötig ist. Der schwarze Holunder oder auch der Maulbeerbaum scheinen in der Liste hingegen nicht auf. Sie sind somit geschützt. Fragen, ob es sich dabei um Obstbäume handelt, hatten in der Vergangenheit sogar die Gerichte beschäftigt. Erleichterungen gibt es auch für invasive Arten wie den Götterbaum.

Das Gesetz soll noch im Jänner im Landtag beschlossen werden. Allerdings werden die Bestimmungen rückwirkend ab sofort gültig - um eine Flut von Anträgen vor Inkrafttreten der Novelle zu verhindern, wie erläutert wurde. Auch der Koalitionspartner, die NEOS, zeigten sich mit dem Vorhaben zufrieden. Es sei nun noch besser sichergestellt, dass Bäume nicht leichtfertig gefällt werden dürften, hielt die pinke Umweltsprecherin Angelika Pipal-Leixner fest.

Auch die Wiener Grünen äußerten sich durchaus erfreut. Um die Stadt besser vor der Erderhitzung zu schützen, brauche man viel mehr Grün und hier sei der Schutz der bestehenden Bäume neben den notwendigen Neupflanzungen ein wichtiger Bestandteil, lobten Parteichef Peter Kraus und Umweltsprecherin Huem Otero Garcia die Novelle. Man werde den Antrag mittragen, kündigten die Grünen an.

ribbon Zusammenfassung
  • Wer in Wien einen Baum fällen möchte, muss sich ab sofort an noch strengere Bestimmungen halten.
  • Denn die Stadt verschärft das seit Anfang der 1970-er Jahre geltende Baumschutzgesetz, in dem die Voraussetzungen für eine Entfernung geregelt sind.
  • Verbessern will man etwa die Qualität der Bäume bei Ersatzpflanzungen.
  • Es sei einmalig in Österreich und helfe mit, den Grünraum zu schützen.
  • Das Gesetz soll noch im Jänner im Landtag beschlossen werden.

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