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"Schutzmacht" Österreich begrüßt Südtirols Autonomie-Reform

Heute, 14:25 · Lesedauer 3 min

Die Reform der Autonomie Südtirols dürfte wohl auf keine diplomatischen Hindernisse mehr stoßen: Österreich begrüßt als "Schutzmacht" Südtirols den Verfassungsgesetzentwurf, in dem über die Jahre verloren gegangene Kompetenzen wiederhergestellt werden. In einem Ministerratsvortrag bezeichneten Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) das Vorhaben als "Wahrung und Stärkung der Autonomie Südtirols".

Derzeit findet bezüglich der Autonomiereform, die sich in Italien aktuell im Gesetzgebungsprozess befindet, ein diplomatischer Notenwechsel zwischen Italien und Österreich statt. Österreich wurde nämlich nach dem Zweiten Weltkrieg im Pariser Vertrag (1946) eine "Schutzfunktion" zugesprochen. Im Zuge der Streitbeilegungserklärung aus dem Jahr 1992 vor den Vereinten Nationen (UNO) wurde festgehalten, dass Italien Österreich Änderungen an der Autonomie vorlegen bzw. mitteilen solle.

Anfang vergangener Woche traf schließlich in Wien ein Schreiben von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d'Italia) ein. Darin setzte sie Stocker über den Inhalt der geplanten Reform, die bereits in der italienischen Abgeordnetenkammer sowie im Senat Zustimmung fand und auch die autonome Provinz Trient betrifft, in Kenntnis. Der Notenwechsel wird mit einem noch ausstehenden Antwortschreiben Stockers an Meloni seinen Abschluss finden, in dem er unter anderem die Wichtigkeit der "fortgesetzten Bemühungen Österreichs und Italiens als Vertragsparteien des Pariser Vertrages vom 5. September 1946 um die Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie Südtirols" betonen wird, hieß es.

In einem Ministerratsvortrag informierten Stocker und Meinl-Reisinger die aus ÖVP, SPÖ und NEOS bestehende Bundesregierung indes bereits darüber, dass Österreich keine "Einwände gegen diesen Verfassungsgesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung" erheben werde. Schließlich stelle er "eine Wiederherstellung" wichtiger, seit 1992 "verlorener oder eingeschränkter Kompetenzen" dar - etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes. Zudem werde die Autonomie durch neue Gesetzgebungskompetenzen in den Bereichen Raumordnung, Umweltschutz und Wildtiermanagement gestärkt und abgesichert. Dies zeige sich auch durch die Verankerung einer "ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis". Änderungen des Statuts seien außerdem nur im Einvernehmen mit der Regional- und Landespolitik Südtirols zulässig.

Das Zugeständnis an die italienische Sprachgruppe in Südtirol, wonach die Voraussetzung für die Ausübung des aktiven Wahlrechts auf Landes- und Gemeindeebene von vier auf zwei Jahre reduziert werde, ändere an der Auffassung Österreichs nichts. Dies sowie eine Flexibilisierung des ethnischen Proporzes in der Landesregierung und in den Gemeindeausschüssen würden zwar "einzelne Schutzstandards für die deutsche und ladinische Volksgruppe" lockern. Insgesamt gebe es aber eine "erhebliche Stärkung der Autonomie".

Insgesamt vier Lesungen im Parlament nötig

Auf eine Autonomiereform wird in Südtirol bereits seit Jahren hingearbeitet. Meloni hatte sich in ihrer Regierungserklärung zu Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2022 dezidiert für die Reform ausgesprochen. Der Gesetzgebungsprozess beinhaltet indes vier Lesungen im Parlament. Zwei Lesungen in der Abgeordnetenkammer und eine Lesung im Senat endeten bereits mit einer Zustimmung. Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) informierte Österreich laufend über den Fortgang und zeigte sich zuletzt sehr zufrieden. Er rechnete mit endgültigen Beschlüssen im Jahr 2027.

Zusammenfassung
  • Österreich begrüßt als Schutzmacht Südtirols die geplante Autonomiereform, die seit 1992 verlorene oder eingeschränkte Kompetenzen – etwa im öffentlichen Dienst sowie in Raumordnung, Umweltschutz und Wildtiermanagement – wiederherstellt.
  • Der Gesetzgebungsprozess in Italien umfasst insgesamt vier Lesungen im Parlament, von denen bereits drei erfolgreich abgeschlossen wurden, und ein endgültiger Beschluss wird für 2027 erwartet.
  • Die Bundesregierung sieht keine Einwände gegen den aktuellen Verfassungsgesetzentwurf, betont aber, dass Änderungen des Autonomiestatuts künftig nur im Einvernehmen mit Südtirols Regional- und Landespolitik möglich sind.