Schüler sollen vor Abbruch künftig zu Perspektivgespräch
Zu den Gesprächen kann neben der Lehrkraft bzw. den Lehrkräften auch eine externe oder interne Beratungsperson (etwa psychosoziales Supportpersonal wie Psychologinnen oder Sozialarbeiter) hinzugezogen werden. Absolvieren müssen sie etwa Schülerinnen oder Schüler, die nach dem "Poly" oder einer anderweitigen Absolvierung der Schulpflicht keine weiterführende Ausbildung machen bzw. später eine solche abbrechen wollen. Im Falle eines Schulwechsels noch in der Pflichtschulzeit kann das Gespräch auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden.
Durch die Beratung und Klärung der Gründe für das Ausscheiden aus der Schule sollen einerseits individuelle Hilfsangebote aufgezeigt und nötige nächste Schritte besprochen werden. Andererseits würden die Schulen so wichtige Rückmeldungen zu förderlichen beziehungsweise hinderlichen Faktoren im Schulalltag bekommen. Gerade die Ereignisse rund um das Attentat am BORG Dreierschützengasse in Graz würden den Handlungsbedarf im Umgang mit Schulabbrüchen zeigen. Der damalige Täter hatte davor die Schule abgebrochen.
"Wir wollen Schülerinnen und Schüler, die beschließen, die Schule abzubrechen, nicht alleine lassen, sondern in Gesprächen gezielte Beratung zukommen lassen", meinte Wiederkehr in einer Aussendung. "Ziel ist es, einerseits einen Blick zurück zu werfen und die Ursachen für den Schulabbruch zu identifizieren, aber vor allem nach vorne zu schauen und den Jugendlichen individuelle Entwicklungs- und Weiterbildungschancen aufzuzeigen." Außerdem müssten die Eltern mit ins Boot geholt werden: "Ihre Mitarbeit ist unerlässlich, wenn es um eine erfolgreiche Bildungslaufbahn ihrer Kinder geht."
Neben den Perspektivengesprächen soll im Ministerrat auch noch die bereits angekündigte verpflichtende Begleitung von suspendierten Schülern fixiert werden.
Zusammenfassung
- Ab dem kommenden Schuljahr müssen Schüler ab der neunten Schulstufe vor einem Schulabbruch verpflichtend ein Perspektivengespräch mit mindestens einer Lehrkraft führen.
- Bei minderjährigen Schülern ist die Teilnahme der Erziehungsberechtigten vorgeschrieben, bei Verweigerung drohen Verwaltungsstrafen.
- Das Ziel der Gespräche ist es, individuelle Hilfsangebote aufzuzeigen und Ursachen für den Abbruch zu klären, wobei auch externe Beratungsstellen wie Psychologen oder Sozialarbeiter hinzugezogen werden können.