Scharfe Kritik von NEOS-Mandatarin an Wöginger-Diversion
Wotschke hatte Wöginger auch einen Rücktritt nahegelegt: Verantwortungsübernahme könne nicht bei der Tür zum Gerichtssaal enden. Wie sie betonte, heiße Diversion, dass eine Verurteilung wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch wahrscheinlich gewesen sei. Dennoch gebe es nicht einmal eine Entschuldigung und ÖVP und Wöginger selbst verneinten Fehlverhalten. Stattdessen frame man Postenschacher als Bürgerservice.
"Wenn die unabhängige Justiz zu dem Schluss kommt, dass hier eine Diversion gerade noch möglich ist, ist das zu respektieren", heißt es in der Stellungnahme der NEOS, die der APA am Abend übermittelt wurde. Eine Rücktrittsaufforderung wollte man in den Äußerungen Wotschkes nicht sehen: "Wer Klubobmann der ÖVP ist, entscheidet allein die ÖVP". Was viele Menschen aber irritiert, sei, wenn jetzt "von mancher Seite" so getan werde, als wäre nichts gewesen und als wäre eine Diversion ein Freispruch. Der Ausgang des Verfahrens und die Geldbuße zeigten ganz klar: "Hier ist etwas vorgefallen, das nicht unserem Verständnis von sauberer Politik entspricht."
Der Prozess gegen Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt war Anfang der Woche überraschend schon am ersten Tag zu Ende gewesen. Sowohl für das Schöffengericht als auch für die WKStA kam eine Diversion "gerade noch" infrage. Konkret muss der Erstangeklagte 17.000 Euro zahlen, der Zweitangeklagte 22.000 Euro und Wöginger 44.000 Euro.
Sporrer will nicht eingreifen
Justizministerin Anna Sporrer (ÖVP) wollte das Urteil am Samstag in zwei Zeitungsinterviews nicht kommentieren. Eine Diversion sei kein Freispruch und keine Bagatellisierung, sondern ein Instrument, um bestimmte Verfahren zu beenden, meinte sie im "Kurier". Ob Wöginger noch Klubobmann sein kann, wollte sie im "Standard" nicht beurteilen: "Das muss der Herr Klubobmann selbst entscheiden - oder die Partei, der er angehört." Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel zu ergreifen, will sie nicht erteilen.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs endete überraschend bereits am ersten Tag mit einer Diversion, wobei Wöginger 44.000 Euro, der Erstangeklagte 17.000 Euro und der Zweitangeklagte 22.000 Euro zahlen müssen.
- Justizministerin Anna Sporrer (ÖVP) kommentiert das Urteil nicht, betont aber, dass eine Diversion kein Freispruch sei und keine Weisung an die Staatsanwaltschaft für Rechtsmittel erteilt werde.