Ruf nach Nachbesserungen bei Obsorge für geflüchtete Kinder
Nach der neuen Regelung sollen sich die Kinder- und Jugendhilfeträger künftig von Anfang an darum kümmern, dass unbegleitete geflüchtete Kinder gut untergebracht und versorgt sind, Zugang zu Bildung bekommen und im Alltag und bei Behördenverfahren begleitet werden. Bisher war das erst nach einem manchmal zeitintensiven Verfahren der Fall, vor allem Jugendliche waren bis dahin vielfach nicht altersgerecht untergebracht und betreut.
Die praktische Wirksamkeit der Regelung werde aber davon abhängen, ob es in den Ländern bei den Kinder- und Jugendhilfeträgern dafür genug Ressourcen geben wird, warnt der Samariterbund in seiner Stellungnahme. Tirol und Kärnten erwarten in ihren Stellungnahmen jedenfalls höhere Kosten. Das Justizministerium erwartet ein Nullsummenspiel, weil es zwar mehr Obsorgefälle, aber weniger gerichtliche Obsorgeverfahren geben wird. Die Diakonie befürchtet gar, dass die Neuregelung "zur bloßen Fassade wird", weil im Hintergrund zentrale Systeme des alten Systems weitergeführt werden.
Entscheidend für den Zugang zur "Obsorge ab Tag eins" ist die Minderjährigkeit, geflüchtete Kinder haben jedoch oft keine entsprechenden Dokumente bzw. kennen ihr Geburtsdatum selbst nicht genau. Die Altersfeststellung ist deshalb entscheidend, am vorgesehenen Prozedere kommt in der Begutachtung allerdings von mehreren Seiten Kritik. Breite Einigkeit gibt es in den Stellungnahmen dazu, dass medizinische Untersuchungen zur Altersfeststellung nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen dürfen.
Die Asylkoordination fordert bei der Altersfeststellung eine Gesamtbetrachtung aller verfügbaren Informationen. Eine Einschätzung von körperlichem Erscheinungsbild, psychischer Reife und die Ergebnisse der Altersbestimmung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seien nicht ausreichend. Das Land Kärnten würde die Altersfeststellung hingegen gerne primär beim BFA belassen, damit keine Doppelstrukturen geschaffen werden.
Laut Entwurf sollen künftig die Kinder- und Jugendhilfeträger in den Ländern für die Alterseinschätzung verantwortlich sein. Das bringe sie aber in eine problematische Doppelfunktion, indem sie gleichzeitig die Kinder schützen und darüber entscheiden sollen, wer überhaupt Schutz erhält, kritisieren NGOs wie Diakonie, Samariterbund und Asylkoordination. Sie fordern, dass es bei Zweifeln in der Altersfrage auf jeden Fall eine Klärung durch die Gerichte gibt. Außerdem müssten die Kinder in verständlicher Sprache darüber informiert werden, dass sie selbst eine gerichtliche Klärung des Alters verlangen können, wird auch in den Stellungnahmen etwa von Außenministerium und Kinderfreunden betont.
Bis zu einer Entscheidung sollten die Kinder aus Sicht der NGOs auf jeden Fall in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe bleiben, damit es nicht zu Lücken im Kinderschutz kommt. Die Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger solle auch nicht enden, sobald es Anhaltspunkte gibt, dass das Kind sich im Ausland aufhält. Gerade in Fällen, wo sich der Aufenthaltsort nicht feststellen lasse, sei das Risiko von Ausbeutung oder Kinderhandel besonders groß.
Potenziell heikle Obsorgefrage
Skeptisch gesehen wird außerdem die Regelung, wonach bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Eltern, Großeltern oder andere obsorgeberechtigte Personen die Obsorge behalten, während in Österreich die Kinder- und Jugendhilfe mit der Obsorge betraut wird. Bei einer Übergabe des Kindes etwa bei einer Familienzusammenführung wäre damit keine vorherige gerichtliche Prüfung vorgesehen. Diese Regelung könne allerdings ein "erhebliches Sicherheitsrisiko für das Kindeswohl" darstellen, schreibt das Land Kärnten in seiner Stellungnahme und verweist auf Kinderschutz und die Prävention von Kinderhandel. Die Kinder- und Jugendhilfe habe nicht die Möglichkeiten, die Identität und Eignung der Personen umfassend zu prüfen, die die Übergabe des Kindes beantragen.
In Tirol wünscht man sich darüber hinaus eine Klarstellung, unter welchen Bedingungen die Kinder oder Jugendlichen auch an Personen mit einer Vollmacht der Obsorgeberechtigten übergeben werden können. Solche Konstellationen seien vor allem, aber nicht nur bei unbegleiteten minderjährigen Vertriebenen aus der Ukraine zu erwarten und vor dem Hintergrund von Kinderhandel oder drohender Zwangsheirat "potenziell problematisch". Sinnvoll fände man, zur Sicherheit die Vollmacht zu prüfen und vor einer Übergabe noch direkt Kontakt mit den Eltern oder Obsorgeberechtigten aufzunehmen. Auch für Fälle, in denen die Kinder- und Jugendhilfe die Kinder aus Sorge um deren Wohl nicht übergibt, brauche es noch eine Klarstellung.
Geradewegs abgelehnt wird der Gesetzesentwurf von der niederösterreichischen Landespersonalvertretung. Dieser gehe weit über die europarechtlichen Mindestanforderungen hinaus und erzeuge Mehraufwand für Kinder- und Jugendhilfe, Pflegschaftsgerichte und Exekutive, ohne dass sich dadurch die Situation der betroffenen Jugendlichen verbessere.
Zusammenfassung
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen ab dem ersten Tag ihres Asylverfahrens in die Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger kommen und die gleiche Unterstützung wie andere Kinder ohne Eltern erhalten.
- Die Altersfeststellung ist ein zentraler Kritikpunkt, da viele geflüchtete Kinder keine Dokumente haben und medizinische Untersuchungen laut breiter Einigkeit nur als letztes Mittel genutzt werden sollen.
- NGOs fordern, dass bei Zweifeln am Alter eine gerichtliche Klärung erfolgt und die Kinder in verständlicher Sprache über ihr Recht darauf informiert werden.
- Tirol und Kärnten erwarten durch die neue Regelung höhere Kosten, während das Justizministerium von einem Nullsummenspiel ausgeht, weil mehr Obsorgefälle, aber weniger gerichtliche Verfahren entstehen.
- Die geplante Regelung zur Obsorgeübergabe bei Familienzusammenführungen wird von mehreren Seiten als potenzielles Sicherheitsrisiko für das Kindeswohl gesehen, da eine vorherige gerichtliche Prüfung fehlt.
