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RH und FPÖ streiten wegen Wahlkampfkosten-Prüfung

15. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Zwischen dem Rechnungshof (RH) und den Freiheitlichen ist ein Rechtsstreit um die Überprüfung der Wahlkampfkosten entbrannt. Erstmalig nach dem neuen Parteiengesetz dürfen die Berichte der Parteien geprüft werden, was derzeit im Fall der vergangenen EU-Wahl geschieht. Die FPÖ verweigert aber die Einsicht mit dem Argument, die Gesetzesgrundlage sei verfassungswidrig. Nun will sich der Rechnungshof an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, wie er am Dienstag mitteilte.

Im Zuge der Anforderung von Unterlagen zur Kontrolle des EU-Wahlkampfberichts 2024 habe die FPÖ dem Rechnungshof mitgeteilt, dass sie die entsprechende Passage des Parteiengesetzes für verfassungswidrig hält und der Aufforderung daher nicht nachkommt. Die Bestimmungen sind Bestandteil der neuen Prüfkompetenz: Sie beinhaltet, dass die Partei dem RH zur Wahrung seiner Kontrollbefugnisse Unterlagen zur Verfügung stellen muss. Auch Kontrollen an Ort und Stelle sind möglich.

Nachdem die FPÖ einer weiteren Aufforderung, Unterlagen zum Wahlkampf zu übermitteln, nicht nachgekommen sei, habe man auch eine Prüfung an Ort und Stelle angekündigt. "Die Prüfung durch den Rechnungshof wurde von der FPÖ letztlich verweigert", hieß es weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt habe keine andere Partei die Übermittlung von Unterlagen mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit abgelehnt. Der RH wird daher an den VfGH zur Klärung dieser Grundsatzfrage herantreten, hieß es.

Die Freiheitlichen, die laut ihrem Bericht die Wahlkampfkosten nicht überschritten haben, finden die Vorgehensweise absurd. "Wer sparsam ist, wird zusätzlich durchleuchtet. Normalerweise müsste es genau umgekehrt der Fall sein", befand Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. Er stellte die Frage in den Raum, wieso die FPÖ falsche Angaben machen und dadurch auf Geld verzichten solle, welches sie sich rückerstatten lassen könnte. "Wir haben alle Kosten wahrheitsgemäß angegeben, erklären uns aber nicht dazu bereit, Aufwendungen zu erfinden - selbst wenn das offenbar lieber gesehen würde."

Zusammenfassung
  • Zwischen dem Rechnungshof und der FPÖ ist ein Rechtsstreit um die Überprüfung der Wahlkampfkosten zur EU-Wahl 2024 entbrannt, da die FPÖ die Einsicht verweigert und die Gesetzesgrundlage als verfassungswidrig ansieht.
  • Erstmals nach dem neuen Parteiengesetz dürfen die Wahlkampfberichte geprüft werden, wobei die FPÖ als einzige Partei die Übermittlung von Unterlagen mit Verweis auf Verfassungswidrigkeit ablehnt.
  • Der Rechnungshof kündigte an, die Grundsatzfrage durch den Verfassungsgerichtshof klären zu lassen, während die FPÖ betont, alle Kosten korrekt angegeben und die Wahlkampfkosten nicht überschritten zu haben.