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RH-Bericht: Asylbehörde setzt Großteil der Empfehlungen um

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Von Februar bis April 2022 überprüfte der Rechnungshof (RH) neben dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch das Justiz- und Innenministerium, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht zu eruieren. Dabei kam das oberste Kontrollorgan zum Schluss, dass von der Behörde ein großer Teil der an sie gerichteten Empfehlungen umgesetzt wurde. Dadurch konnte etwa die Dauer der Verfahren verringert werden, heißt es in dem am Freitag erschienenen Bericht.

Das dem Innenministerium unterstellte BFA entscheidet in erster Instanz darüber, wem der Asylstatus zuerkannt wird. Das BFA und das Innenministerium setzten von 15 Empfehlungen des Vorberichts aus dem Jahr 2019 neun zur Gänze und sechs teilweise um. Das BFA und Justizministerium kamen der an sie gemeinsam gerichteten Empfehlung zur Gänze nach, das Justizministerium einer weiteren Empfehlung teilweise, so der Rechnungshofbericht.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht den Weg des BFA durch den Rechnungshofbericht bestätigt. "Asylverfahren in Österreich werden konsequent, rasch und effizient geführt. Schnelle Entscheidungen sind nicht nur eine wesentliche Voraussetzung für ein glaubwürdigen Asylsystems, sondern auch ein Signal an jene, die das System missbrauchen wollen", wird er in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA zitiert.

So setzte das BFA wie vom Rechnungshof in seinem Vorbericht empfohlen "wesentliche Schritte, um sicherzustellen, dass die Asylverfahren im Durchschnitt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erledigt werden", heißt es in dem Bericht. Das sei vor allem durch Monitoring der Verfahrensdauern, Aktenverteilung im Falle ungleicher Arbeitsbelastung der Organisationseinheiten und durch Maßnahmen im Personal- und Prozessbereich geschehen.

Das BFA konnte die durchschnittliche Dauer der Verfahren aber vor allem in einer Phase geringer Asylantragszahlen reduzieren. Die durchschnittliche Erledigungsdauer von Asylverfahren beim BFA sank zwischen dem dritten Quartal 2018 und dem vierten Quartal 2021 von 21,6 Monaten auf 3,9 Monate und lag damit zur Zeit der Follow-up-Überprüfung im Durchschnitt unter sechs Monaten. Im Jahr 2021 stieg die Anzahl offener Verfahren wieder. Zur Zeit der Follow-up-Überprüfung war jedoch nicht beurteilbar, inwieweit die getroffenen Maßnahmen geeignet waren, die gesetzlich vorgesehene Frist von sechs Monaten auch im Falle eines starken und nachhaltigen Anstiegs der Asylantragszahlen zu gewährleisten - dies insbesondere in Kombination mit zusätzlicher Ressourcenbindung infolge von Krisen wie der COVID-19-Pandemie, der geänderten Lage in Afghanistan ab Mitte 2021 und dem Krieg in der Ukraine.

Mehr Flexibilität innerhalb der Behörde sei wesentlich, um zeitnah auf sich ändernde Gegebenheiten reagieren zu können, wie die steigenden Asylantragszahlen im Jahr 2021, die insbesondere auf vermehrte Anträge von Personen aus Syrien und Afghanistan zurückzuführen waren, oder die vielen aus der Ukraine Vertriebenen im Jahr 2022.

Im Hinblick auf den schwankenden Arbeitsanfall hatte der RH dem BFA in seinem Vorbericht empfohlen, eine Personalsteuerung entsprechend dem Ausmaß des Arbeitsanfalls zu erarbeiten. Das BFA und das Innenministerium setzten die Empfehlung um. So sei es zu einem bedarfsgerechten und wechselnden Einsatz von Bediensteten im asyl- oder fremdenrechtlichen Bereich gekommen. Das BFA setzte auch "wesentliche Schritte", um einen bedarfsgerechten und einheitlichen Ausbildungsstand sicherzustellen.

Bezüglich eines schriftlichen internen Kontrollsystems (IKS) hatte das BFA zwar bereits Vorarbeiten zur Erstellung eines Konzepts in die Wege geleitet, dieses war jedoch erst in Ansätzen umgesetzt. Damit fehlte weiterhin ein strukturiertes Konzept mit verbindlicher und schriftlicher Dokumentation des IKS. Der RH wiederholte daher seine Empfehlung an das BFA, ein schriftliches IKS einzurichten.

Luft nach oben sieht der Rechnungshof in der Asylbehörde bei der Digitalisierung. Das BFA arbeitet seit 2021 an der Einführung der elektronischen Aktenführung, führt mangels Vollständigkeit der digitalen Akten aber weiterhin parallel Papierakten.

Ebenfalls nur teilweise umgesetzt war die Empfehlung, ein Verfahrensleitsystem mit prozessgesteuerten Verfahrensabläufen und automatisierten Datenprüfungen zu integrieren. Vorerst waren nur einzelne Funktionalitäten implementiert, wie die Anbindung an das Zentrale Melderegister.

Diese Anbindung sei auch wichtig im Umgang mit Personen, die sich dem Asylverfahren entziehen. Auch Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den Landespolizeidirektionen trugen dazu bei, zu verhindern, dass sich Asylwerbende dem Verfahren dauerhaft entzogen. Auch hierfür brauche es aber den Ausbau der IT-Applikation "Integrierte Fremdenadministration" (IFA), um automatisierte Meldungen an die Landespolizeidirektionen zur Überprüfung des Aufenthaltsstatus oder zur Erlassung eines Festnahmeauftrags zu senden.

Abschließend empfiehlt der Bericht dem BFA, die elektronische Aktenführung in eben jener IT-Applikation weiter auszubauen und alle notwendigen Prozesse zeitnah zu automatisieren. Die geplante Neuorganisation des Bereichs Rückkehr sei "zeitnah" umzusetzen, um damit möglichst "effektive und effiziente Strukturen für die Kooperation mit den Herkunftsstaaten und die faktsche Umsetzung von Außerlandesbringungen zu schaffen."

ribbon Zusammenfassung
  • Von Februar bis April 2022 überprüfte der Rechnungshof (RH) neben dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch das Justiz- und Innenministerium, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht zu eruieren.
  • Dabei kam das oberste Kontrollorgan zum Schluss, dass von der Behörde ein großer Teil der an sie gerichteten Empfehlungen umgesetzt wurde.
  • Im Jahr 2021 stieg die Anzahl offener Verfahren wieder.

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