PG "ZUFALLSGEWINNE - PAKET ZU ENERGIEKOSTENBEITRÄGEN VON UNTERNEHMEN": BRUNNER/KOGLERAPA/TOBIAS STEINMAURER

Regierung will 40 Prozent der Übergewinne abschöpfen

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Die Regierung hat sich auf eine Übergewinnsteuer geeinigt. Bei fossilen Unternehmen sollen bis zu 40 Prozent der Übergewinne abgeschöpft werden. Kritik an dem Entwurf kommt von der SPÖ. Bei der Umsetzung der Steuer handle es sich um ein "vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für Konzerne".

Energieunternehmen fahren aufgrund des Ukraine-Kriegs Rekordgewinne ein. In den EU-Staaten wurde sich zuletzt darauf geeinigt diese Zufallsgewinne zu regulieren.

Seit Monaten wird deshalb über eine Übergewinnsteuer diskutiert, Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) haben am Freitag das Modell der österreichischen Regierung präsentiert. "Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen" erklärt Kogler. Er bezeichnet die Extra-Gewinne von Energie-Unternehmen als "Kriegsdividende". Von dem Paket erwartet er sich mehr "Gerechtigkeit". 

Regierung will vier Milliarden von Energiekonzernen

Bis zu 40 Prozent Abschöpfung fossiler Zufallsgewinne

Zufallsgewinne von fossilen Unternehmen werden demnach mit bis zu 40 Prozent abgeschöpft. Sollten die besagten Unternehmen in erneuerbare Energien investieren, sinkt die Belastung auf 33 Prozent. Dadurch möchte die Regierung garantieren, dass erneuerbare Energien weiter ausgebaut werden.

Die Zufallsgewinne werden auf Grundlage der Gewinne der jeweiligen Unternehmen der letzten vier Jahre ermittelt. Wenn der aktuelle Gewinn 20 Prozent über diesem Durchschnitt liege, trete die Übergewinnsteuer in Kraft. Zusätzlich gebe es noch die Körperschaftssteuer von 25 Prozent, erklärt Kogler, wodurch die gesamte Besteuerung auf 65 Prozent steige. 

PULS 24 Reporter Christoph Isaac Krammer erklärt die künftige Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen.

Strom

Bei stromerzeugenden Firmen wiederum soll der Erlös mit 180 Euro pro MWh gedeckelt werden. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können. Abgeschöpft werden dann 90 Prozent des Erlöses, der 180 bzw. 140 Euro übersteigt. Betroffen sind Betreiber einer Erzeugungsanlage (Kraftwerk, Windpark, PV-Anlage etc.) ab einer installierten Leistung von über 1 Megawatt. Firmen, die lediglich mit Strom handeln, sind von der Maßnahme nicht betroffen, da hier in der Regel auch teurer eingekauft wird und deshalb keine "Zufallsgewinne" entstehen, so das Finanzministerium.

Welche Stromerzeuger konkret zur Kasse gebeten werden, sagten die Politiker auf Nachfrage nicht: "Man hat natürlich eine Einschätzung, dass die Energieversorger, die geläufig sind, natürlich betroffen sind", sagte Brunner. Zu diesen geläufigen Stromerzeugern dürften unter anderem etwa Verbund, EVN und Wien Energie zählen.

Mehreinnahmen von zwei bis vier Milliarden Euro

Die Regierung erwartet sich von dieser Maßnahme zwei bis vier Milliarden Euro mehr. Ziel sei außerdem, den Gas- vom Strompreis zu entkoppeln. 

Die Maßnahmen sind bis Ende 2023 befristet und gelten für die Gewinnabschöpfung bei fossilen Unternehmen rückwirkend ab 1. Juli, für die Obergrenze bei Stromerzeugern ab 1. Dezember 2022. Basis dafür sind EU-Bestimmungen.

Scharfe Kritik von der SPÖ

Kritik an diesem Entwurf gibt es von der SPÖ. In einer spontan einberufenen Pressekonferenz am Freitag erklärt der stellvertretende Klubobmann Jörg Leichtfried: "Es werden in den Vorstandsetagen der großen Konzerne die Sektkorken knallen". Die Übergewinnsteuer sei ein "vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für Konzerne", während die Bürger:innen auf ihren Kosten sitzen bleiben würden.

Er fordert stattdessen eine "echte Abschöpfung der Übergewinne". Das brächte laut Leichtfried acht bis zehn Milliarden Euro. Zusätzlich sollten es einen Gaspreisdeckel geben und die Gaspreisrechnung für Dezember ausgesetzt werden. 

Dieser Kritik schließen sich auch Interessenvertretungen und Umweltschutzverbände an.

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  • Die Regierung hat sich auf eine Übergewinnsteuer geeinigt.

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