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Regierung spart bei Verwaltungspersonal

13. Dez. 2025 · Lesedauer 2 min

Die Regierung will bis 2030 insgesamt 540 Millionen Euro in der Verwaltung einsparen, 20 Prozent dieses Volumens sollen zugleich in die Digitalisierung fließen, bestätigte das Staatssekretariat von Alexander Pröll (ÖVP) der APA Berichte von "Presse" und "Krone". Durch natürliche Abgänge - insbesondere Pensionierungen - soll demnach der allgemeine Verwaltungsdienst bis 2029 um rund sechs Prozent reduziert werden. Dies entspricht einem Wert von rund 2.600 vollen Stellen.

Bis 2030 ergibt sich laut Regierung ein kumuliertes Einsparungspotenzial von rund 540 Mio. Euro, danach jährlich rund 250 Mio. Euro. Bis 2030 sollen 108 Millionen Euro in Digitalisierung investiert werden. Damit werde "ein deutlicher Schritt zu einer zukunftsfitten Verwaltung erreicht", hieß es aus dem zuständigen Staatssekretariat von Pröll. Auch Staatssekretärin Michaela Schmidt (SPÖ) begrüßte den Ministerratsvortrag. "Wir haben versprochen, dass wir im System sparen und wir sparen jetzt im System", meinte Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS).

In einem ersten Schritt wird nun bis Juni 2026 eine Bestandsaufnahme der aktuell zur Anwendung kommenden Besetzungsverfahren erstellt. Anschließend sollen unter Einbindung unabhängiger Expertinnen und Experten sowie der Vertretungen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer konkrete Vorschläge zu den im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen ausgearbeitet werden.

Externe Neuaufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 60 Prozent oder mehr sind laut Regierung wie bisher von den Einsparungen ausgenommen. Jedenfalls keine Einsparungen erfolgen im Bereich der Exekutive, der Gerichtsbarkeit, des Lehrpersonals und des Militärs.

Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung plant bis 2030 Einsparungen von insgesamt 540 Millionen Euro im Verwaltungsdienst, wovon 20 Prozent (108 Millionen Euro) für Digitalisierung vorgesehen sind.
  • Durch natürliche Abgänge wie Pensionierungen soll der allgemeine Verwaltungsdienst bis 2029 um rund sechs Prozent beziehungsweise 2.600 Vollzeitstellen reduziert werden.
  • Von den Einsparungen ausgenommen sind Menschen mit mindestens 60 Prozent Behinderung sowie die Bereiche Exekutive, Gerichtsbarkeit, Lehrpersonal und Militär.