Regierung präsentiert Energiekostenzuschuss für Unternehmen

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Es soll vier verschiedene Förderstufen geben. Kriterien für die Förderung inkludieren u.a. ein Heizschwammerl-Verbot.

Zusätzlich zu dem Entlastungspaket für private Haushalte, hat die Regierung jetzt auch einen Energiekostenzuschuss für besonders energieintensive Unternehmen entwickelt. Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Wirtschaftsminister Martin Kocher und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentieren den Zuschuss am Mittwoch.

Die vier Förderstufen

Die Förderung folgt einem vier-stufigen Modell. Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Für Unternehmen, deren Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, gibt es diese 3-Prozent-Hürde nicht.

  • 1. Stufe: Es werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
  • 2. Stufe: Um in die zweite Stufe des Energiekostenzuschuss-Programms zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
  • Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
  • In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich. 

Regelung für Klein- und Kleinstbetriebe

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).

Kein Heizschwammerl, kein Bonus

Unternehmen müssen folgende Kriterien erfüllen, um anspruchsberechtigt zu sein:

  • Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) wird zwischen 22:00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06:00 Uhr nicht beleuchtet
  • Ebenso müssen Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden.
  • Ebenso dürfen Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft offen gehalten werden, sofern diese ohne Umbau möglich ist.
  • Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden.
  • Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 EUR wird die Förderung offengelegt.

Die Einhaltung der Kriterien werde stichprobenartig durch die aws, die Förderbank des Bundes, kontrolliert.

Sonstiges:

  • Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
  • Registrierung: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
  • Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.
ribbon Zusammenfassung
  • Es soll vier verschiedene Förderstufen geben. Kriterien für die Förderung inkludieren u.a. ein Heizschwammerl-Verbot.

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