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Regierung entschärft Härtefälle bei Sozialhilfe

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Die Regierung hat ein Paket geschnürt, um diverse Härtefälle bei der Sozialhilfe zu beseitigen. Profitieren können etwa pflegende Angehörige, Arbeitnehmer mit sehr geringen Einkommen oder Menschen aus betreuten Wohneinrichtungen. Zudem wird der Bezieherkreis an sich ein wenig ausgeweitet.

Konkret können via Härtefall-Klausel Personen, die bisher vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen waren, Sozialhilfeleistungen erhalten und wieder krankenversichert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Menschen mit humanitärem Bleiberecht, die ihre Arbeit verloren haben. Der betroffene Personenkreis ist mit 1.000 freilich eher klein.

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonten bei der Präsentation der Reformen am Dienstag, dass man damit Härtefälle vermeiden wolle, aber nicht das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz generell in Frage stelle. Die 2019 unter Schwarz-Blau geschaffene Sozialhilfe statt der Mindestsicherung legte Höchstgrenzen für die Sozialhilfe statt der bis dahin gütige Mindeststandards fest. Daran wird sich auch jetzt nichts ändern.

Rauch betonte, dass die Grünen mit dem Gesetz von 2019 nicht glücklich gewesen seien. Er zeigte sich aber "stolz" auf die jetzige Einigung und "froh", diese "deutlichen Verbesserungen" zustande gebracht zu haben. Sozialhilfebezieher seien nicht jene, "die dem Staat auf der Tasche liegen, sondern Menschen in Notlage". Für Wöginger ist das bestehende Gesetz ein "gut ausgestattetes". Es gehe um die Vermeidung von Härtefällen, aber man werde nicht das gesamte System umkrempeln, auch wenn weitere Anpassungen nie auszuschließen seien.

Frauenhäuser und Obdachloseneinrichtungen

Kulanter wird man bei betreuten Wohneinrichtungen wie z.B. Frauenhäusern oder Obdachloseneinrichtungen. Diese müssen nicht mehr wie ein gemeinsamer Haushalt behandelt werden, was den individuellen Bezug erhöht. Die Bewohner können nunmehr die vollen Leistungen (der Richtsatz liegt bei rund 978 Euro) erhalten anstatt wie bisher nur maximal 70 Prozent pro Person.

Fragen des Pflegegelds 

Weiters wird mit dem Paket sichergestellt, dass das Pflegegeld nicht mehr nur bei der pflegebedürftigen Person, sondern auch bei deren Angehörigen nicht angerechnet wird. Gleiches gilt bei Krisenzuwendungen des Bundes wie im Rahmen der Covid-Hilfen. Bei jenen, die arbeiten, aber trotzdem Sozialhilfe-berechtigt sind, werden 13. und 14. Monatsbezug nicht angerechnet. Für Betroffene bedeutet das eine Erhöhung um bis zu 18 Prozent ihres Einkommens.

Die entsprechenden Neuerungen werden am Mittwoch im Nationalrat als Initiativantrag eingebracht und noch vor dem Sommer beschlossen. Die Länder müssen einzelne der neuen Bestimmungen wie jene beim Pflegegeld dann noch in ihre Landesgesetze integrieren.

Positive Reaktion aus Wien

Die Länder müssen einzelne der neuen Bestimmungen wie jene beim Pflegegeld dann noch in ihre Landesgesetze integrieren. Sowohl Wöginger als aus Rauch zeigten sich zuversichtlich, dass die Länder diese Änderungen auch umsetzen werden, wobei sie aber betonten, dass der Bund den Ländern keine Vorgaben machen könne.

Von der Sozialhilfe profitieren derzeit rund 207.000 Menschen. Für eine Person gibt es 978 Euro, für eine zweite Person 686 Euro.

Eine positive Reaktion kam bereits aus Wien. Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) findet es gut, dass einige Anregungen aus den Bundesländern aufgenommen werden und nun in die Novellierung des Sozialhilfegrundsatzgesetztes einfließen. Unter dem neuen Sozialminister sei endlich das erste sozialpolitische Zeichen dieser Bundesregierung gesetzt worden. Jetzt warte man auf den Gesetzesentwurf.

Kritik von Hilfsorganisationen

Deutliche Kritik übte hingegen sein Parteikollege, SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Er sah nur ein "halbherziges Drehen an ein paar Schrauben. Es ändert aber nichts am grundsätzlich unsozialen Pfusch und der Armutsgefährdung für viele Familien im Land, die mit diesem Sozialhilfegesetz verursacht wurde", meinte Muchitsch in einer Aussendung.

Und auch die Hilfsorganisationen zeigten sich unzufrieden. Caritas-Präsident Michel Landau begrüßte zwar, dass es zu einigen Verbesserungen komme, klar ist für ihn aber auch: "Auch diese Korrekturen können eine Gesamtreform der Sozialhilfe Neu nicht ersetzen."

Die Diakonie sprach von einem "ersten Schritt auf einem längeren Weg zu einer effektiven Armutsbekämpfung". Aber auch das evangelische Hilfswerk bemängelte: "Weiterhin gibt es nur Höchstsätze statt Mindeststandards, weiterhin gibt es zu wenig fürs Wohnen, weiterhin existiert die Pflicht zur Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen, weiterhin ist das Ziel der Armutsbekämpfung im Sozialhilfegesetz gestrichen." Die Armutskonferenz formulierte ihre Kritik plastisch: "Von zehn Giftzähnen, sind drei gezogen, das entlastet - tut aber immer noch sehr weh, besonders Kindern, Menschen mit Behinderungen und Personen mit Wohnungssorgen."

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR begrüßte zwar die Ankündigung, die Sozialhilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine zu öffnen, appellierte aber, auch subsidiär Schutzberechtigte miteinzubeziehen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung hat ein Paket geschnürt, um diverse Härtefälle bei der Sozialhilfe zu beseitigen.
  • Konkret können via Härtefall-Klausel Personen, die bisher vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen waren, Sozialhilfeleistungen erhalten und wieder krankenversichert werden.
  • Gleiches gilt bei Krisenzuwendungen des Bundes wie im Rahmen der Covid-Hilfen.
  • Für Betroffene bedeutet das eine Erhöhung um bis zu 18 Prozent ihres Einkommens.
  • Deutliche Kritik daran übte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Er sah nur ein "halbherziges Drehen an ein paar Schrauben.
  • Und auch die Hilfsorganisationen zeigten sich unzufrieden. Caritas-Präsident Michel Landau begrüßte zwar, dass es zu einigen Verbesserungen komme, klar ist für ihn aber auch: "Auch diese Korrekturen können eine Gesamtreform der Sozialhilfe nicht ersetzen"

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