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Reformvorschläge der ÖGK-Arbeitnehmer für Privatspitäler

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Die Debatte über eine Reform des durch die Ibiza-Affäre wieder ins Rampenlicht gestellten Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) nimmt nun Fahrt auf. Nachdem bereits der Verfahrensrichter im Untersuchungsausschuss, Wolfgang Pöschl, in seinem Abschlussbericht einen Reformbedarf angesprochen und die Wirtschaftskammer Vorschläge dafür gemacht hat, legten jetzt auch die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ihre Forderung auf den Tisch.

ÖGK-Obmann Andreas Huss verwies darauf, dass zuletzt nur noch 28 der 45 eingetragenen PRIKRAF-Spitälern erstattbare Leistungen erbracht haben. Ein Drittel der eingetragenen Häuser erfülle den Fondszweck nicht, der eben ist medizinische Leistungen zu erbringen, die auch in öffentlichen Spitälern verfügbar sind. Sieben Häuser scheinen nicht einmal mehr im Krankenanstalten-Kataster des Ministeriums auf. "Wenn ein Drittel der eingetragenen PRIKRAF-Häuser gar keine erstattbaren Leistungen erbringen oder nicht einmal mehr eingetragene Krankenanstalten sind, brauchen wir Streichungen aus der PRIKRAF-Liste. Damit einhergehend muss bei diesen Streichungen über eine Reduktion der pauschalen Fondsmittel verhandelt werden", sagte Huss am Mittwoch in einer Aussendung.

Wenn alle Spitäler, die eine Errichtungs- und Betriebsbewilligung haben, automatisch aufgenommen werden sollen, wie das von Wirtschaftsseite gefordert werde, dann brauche es für die Sozialversicherung eine uneingeschränkte Parteienstellung im Bedarfsprüfungsverfahren, fordert der ÖGK-Obmann. Weiters verlangt er eine Berücksichtigung und Aufnahme der PRIKRAF-Spitäler in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) und in die regionalen Strukturpläne (RSG). Dabei müssten die Bettenanzahlen zwischen den öffentlichen Fondsspitälern und den Privatspitälern abgestimmt werden.

Nach dem Prinzip "Geld folgt Leistung" fordern die ÖGK-Arbeitnehmervertreter auch eine Anpassung der Finanzierung. Werden mehr Leistungen in PRIKRAF-Spitälern erbracht, soll es automatisch eine Reduktion der Zahlungen der Sozialversicherung an die Landesfonds geben bzw. müssten die Länder auch in die PRIKRAF-Finanzierung einbezogen werden. Beim nächsten Finanzausgleich könnten dazu entsprechende Weichenstellungen erfolgen.

Eine konkrete Forderung für die Versicherten formulierte der ÖAAB-Arbeitnehmervertreter im ÖGK-Verwaltungsrat, Martin Schaffenrath: "Die privaten Krankenhäuser müssen künftig, um finanzielle Mittel aus dem PRIKRAF erhalten zu können, verpflichtet werden, für alle sozialversicherten Personen, auch ohne Zusatzversicherung und ohne Zuzahlung der Patienten, medizinische Leistungen erbringen. Diese Verpflichtung muss ohne Beschränkung auf planbare, elektive Eingriffe erfolgen und mit einer durchgängigen Betriebspflicht einhergehen." Auch die Qualitätskriterien für die Privatkrankenhäuser müssten an jene der öffentlichen Häuser angeglichen werden. Hier gehe es auch um Betriebspflichten für Ambulanzen, Bettenstationen und Intensivstationen auch an Tagen ohne geplante Operationen und Anwesenheitspflichten für Ärzte anstatt Bereitschaftsdiensten.

Wenn sich diese Änderungen in der aktuellen Konstellation nicht umsetzen lassen sollten, dann plädieren die ÖGK-Arbeitnehmervertreter für eine generelle Abschaffung der Fondslösung des PRIKRAF. Als Alternative biete sich an, dass die Krankenversicherungsträger wie vor 2002 wieder Einzelverträge mit Privatkliniken machen, die es bereits vor der Schaffung des PRIKRAF gegeben hat. In diesen Verträgen sollten dann auch Kapazitäten für Nicht-Zusatzversicherte geschaffen werden, um in Spezialbereichen Wartezeiten für die Versicherten zu senken.

Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer hat bereits am Montag seine Vorschläge vorgelegt. Sie sehen die Festlegung von definierten Aufnahmekriterien in den PRIKRAF vor. Weiters soll eine weisungsfreie Aufnahmekommission eingerichtet werden und gegen Entscheidungen dieser Kommission sollen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden können. Schließlich sieht das Konzept auch eine geregelte Finanzierung für Neuaufnahmen von Krankenanstalten vor.

Der SPÖ-Abgeordnete Rudolf Silvan zeigte sich am Mittwoch erfreut über den Reformwillen der Wirtschaftskammer und äußerte die Hoffnung, dass sie sich in der ÖVP damit durchsetzen kann. In einer Aussendung verwies Silvan darauf, dass die Privatspitäler während des ersten Lockdowns ihre Leistungen ähnlich wie öffentliche Spitäler reduziert, aber dennoch die volle Leistung aus dem PRIKRAF kassiert haben. Mehrleistungen, die später im Laufe der Pandemie erbracht wurden, seien dennoch extra nachverrechnet worden. Ein Dorn im Auge ist Silvan auch, dass der Fonds derzeit lediglich aus Geldern der Arbeitnehmer gespeist wird. Der SPÖ-Abgeordnete kann sich auch eine komplette Abschaffung des Fonds vorstellen, da nicht einzusehen sei, dass Sozialversicherungsbeiträge in Richtung privater Krankenanstalten fließen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Debatte über eine Reform des durch die Ibiza-Affäre wieder ins Rampenlicht gestellten Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds nimmt nun Fahrt auf.
  • ÖGK-Obmann Andreas Huss verwies darauf, dass zuletzt nur noch 28 der 45 eingetragenen PRIKRAF-Spitälern erstattbare Leistungen erbracht haben.
  • Mehrleistungen, die später im Laufe der Pandemie erbracht wurden, seien dennoch extra nachverrechnet worden.