Rechtsstaatlichkeit: EU-Parlament will EU-Kommission klagen

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Das EU-Parlament will in Sachen Schutz der Rechtsstaatlichkeit eine Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission bei Europäischen Gerichtshof (EuGH) einbringen. Eine von den Abgeordneten im März gesetzte Frist, den neuen Mechanismus auch tatsächlich anzuwenden, läuft am heutigen Dienstag aus. Der Rechtsstaatsmechanismus für das neue EU-Budget gilt seit Jahresbeginn.

"Bis jetzt hat die EU-Kommission keine schriftlichen Benachrichtigungen an Staaten verschickt, um erste Schritte bei systematischen Defiziten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu setzen", beklagte die SPÖ-Europaabgeordnete Bettina Vollath am Dienstag. Das Parlament werde nun eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission vor dem EuGH einbringen. "Wir verlangen, dass unser Ko-Gesetzgeber endlich mit uns gemeinsam für den Schutz des Rechtsstaats einsteht", sagte Vollath.

"Seit Anfang des Jahres hat es die EU-Kommission versäumt, den Rechtsstaatsmechanismus anzuwenden. Die Untätigkeit der Kommission nützt denen, die die EU lediglich als Bankomat betrachten und gleichzeitig die Demokratie und den Rechtsstaat untergraben", sagte auch die grüne Delegationsleiterin, Monika Vana. Das Europaparlament setzt sich dafür ein, "dass EU-Gelder nicht den antidemokratischen Selbstermächtigungsversuchen eines Viktor Orbans nützen und wird deswegen die Kommission vor dem EuGH wegen Untätigkeit klagen. Wer die Grundrechte verletzt, muss finanziell von der EU sanktioniert werden."

Der Vizepräsident des EU-Parlaments, Othmar Karas, (ÖVP) forderte ebenfalls, den Rechtsstaatsmechanismus "endlich anzuwenden. Die EU-Kommission hat die Frist 1. Juni zur Umsetzung tatenlos verstreichen lassen. Daher bin ich nun mit Abgeordnetenkollegen quer durch die Fraktionen dafür, dass das Europarlament die rasche Umsetzung der Regeln für Sanktionen bei Rechtsstaats-Missachtung einklagt", sagte Karas laut Aussendung. Der Mechanismus zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten müsse "zügig in Anwendung gelangen", forderte auch ÖVP-Delegationsleiterin Angelika Winzig.

Auch wenn die EU-Kommission zugesagt habe, das Gesetz rückwirkend anzuwenden, sei dies nicht genug, so Vollath. "Auch die noch in Ausarbeitung befindlichen Umsetzungsrichtlinien sind für die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus nicht notwendig. Ab sofort darf kein Geld mehr an Staaten fließen, die EU-Gelder dazu nutzen, die Rechtsstaatlichkeit weiter einzuschränken. Denn der damit einhergehende Schaden - der wachsende Druck auf Justizsysteme, Medienlandschaft und die Zivilgesellschaft - ist rückwirkend schwer wieder gut zu machen." Dies sehe man in Polen und Ungarn. Das Vorgehen der EU-Kommission lege den Verdacht nahe, man wolle die Anwendung gezielt verschleppen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das EU-Parlament will in Sachen Schutz der Rechtsstaatlichkeit eine Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission bei Europäischen Gerichtshof (EuGH) einbringen.
  • Eine von den Abgeordneten im März gesetzte Frist, den neuen Mechanismus auch tatsächlich anzuwenden, läuft am heutigen Dienstag aus.
  • Der Rechtsstaatsmechanismus für das neue EU-Budget gilt seit Jahresbeginn.