APA/ÖRAK/JULIA HAMMERLE

Rechtsanwälte wollen Änderung des Weisungsrechts

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In der Causa Blümel sieht Wolff eine Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat wegen des offensichtlichen Justiz-"Leaks".

Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff hält es für dringend nötig, die Diskussion über das Weisungsrecht der Staatsanwälte neu aufzunehmen - und es einer unabhängigen Stelle zu übertragen. Dass eine Änderung "mehr als überfällig" sei habe sich im Ibiza-U-Ausschuss gezeigt. In der Causa Blümel sieht Wolff eine Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat wegen des offensichtlichen Justiz-"Leaks". Das Vertrauen in das Corona-Management sei durch die "Verordnungsflut" gefährdet.

Angesichts der "Verordnungswut" verwundere es nicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung in das Pandemie-Management der Regierung sinke, meinte Wolff im APA-Interview - betonte aber auch sein prinzipielles Verständnis dafür, dass die Regierung "alles tut, um die Gesundheit zu schützen". Aber es verunsichere die Menschen, wenn alle zwei Wochen neue Regeln gelten. Zudem sei immer wieder "dilettantische Eile und Lückenhaftigkeit" festzustellen. So hätten die Rechtsanwälte z.B. den "Freitesten"-Entwurf am 31. Dezember zur Begutachtung bekommen, mit Frist bis 3. Jänner, ohne einen Werktag dazwischen. "Das ist der Qualität abträglich", konstatierte Wolff.

Gernot Blümel

"Extrem besorgniserregend" ist für ihn, wie die Information, dass Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in Sachen Novomatic als Beschuldigter geführt wird, in die Medien gelangen konnte. Wenn man zu dem Schluss kommen müsse, dass es "Stellen in der Justiz gibt, wo solche Informationen geleakt werden, dann macht das Sorge", meinte der Rechtsanwälte-Präsident. Denn dies sei "geeignet, das Vertrauen in die Justiz zu zerstören".

Jilek

Die höchst kritischen Aussagen der früheren Korruptionsstaatsanwältin Christine Jilek im Ibiza-U-Ausschuss sind für Wolff Anlass, um die alte Forderung nach einer Weisungsrechts-Reform wieder aufs Tapet zu bringen. "So viel wie da falsch gelaufen ist" in den letzten Jahren, "muss man das jetzt wirklich neu überlegen". Die vielen Klagen von Staatsanwälten und die vielen Diskussionen zeigten "dass das nicht funktioniert". Wobei die Installierung eines neuen Bundesstaatsanwalts als Weisungsspitze statt der Justizministerin nicht unbedingt nötig wäre. Man könnte auch bestehende Strukturen nützen - etwa den Weisungsrat oder den früheren Generalprokurator. Beim Weisungsrat müsste man allerdings "ein paar Schräubchen drehen", etwa angesichts der Tatsache, dass die Ministerin jetzt auch eine Weisung erteilen kann wenn der Rat es ablehnt.

"Dringend reformiert" gehört aus Wolffs Sicht auch das Berichtswesen: Die Berichtspflicht der Staatsanwälte gegenüber den Oberbehörden sei "ausgeufert" - wie man an allein 181 Berichten in den Ibiza-Ermittlungen sehe. Große gesetzliche Änderungen wären da gar nicht nötig. Vielmehr könnte die Oberstaatsanwaltschaft einfach Einsicht in den elektronischen Akt nehmen.

Bestärkt fühlt sich Wolff durch den Bericht der Untersuchungskommission rund um Ingeborg Zerbes zum Wiener Terroranschlag. Die Rechtsanwälte sind ebenso überzeugt, dass der geplante neue Straftatbestand der "religiös motivierten extremistischen Verbindung" nicht nötig ist. Einerseits sei dies ohnehin durch den Tatbestand "Staatsfeindliche Bewegung" abgedeckt. Und andererseits werde hier problematisches Terrain betreten: Mit diesem Straftatbestand würde in der Schuldfrage erstmals auf die Motive eines Täters abgestellt. Damit mache man die Tür auf zur "Gesinnungsschnüffelei".

Fußfessel für "Gefährder"

Sehr kritisch sieht Wolff auch den Plan, die elektronische Fußfessel bei der vorzeitigen Entlassung von "Gefährdern" einzusetzen. Elektronische Überwachung sei ein Instrument des Strafvollzugs, aber eine Strafe sei mit der Entlassung abgebüßt. Und es würde eine Tür aufgestoßen für gefährliche Entwicklungen - etwa "dass in 15 Jahren jemand nur vorzeitig entlassen wird wenn er sich einen Chip einsetzen lässt". Zudem wäre der Wiener Terroranschlag vom 2. November durch eine Fußfessel nicht verhindert worden, merkte Wolff an.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hat sich auch in der Corona-Pandemie die (seit 49 Jahren) jährliche Präsidentenkonferenz nicht nehmen lassen. Per Zoom konferierten am Freitag rund 200 Anwälte, darunter auch die Präsidentin der American Bar Association (ABA) Patricia Lee Refo. In einer Abschlusserklärung pochen sie auf eine Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit und den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte - angesichts der Beschränkungen durch die Corona-Maßnahmen und den Kampf gegen den Terrorismus. Man müsse "extrem wachsam sein, wann immer auch nur die kleinste Korrosion dieser Werte droht", betonte Wolff.

ribbon Zusammenfassung
  • Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff hält es für dringend nötig, die Diskussion über das Weisungsrecht der Staatsanwälte neu aufzunehmen - und es einer unabhängigen Stelle zu übertragen.
  • Dass eine Änderung "mehr als überfällig" sei habe sich im Ibiza-U-Ausschuss gezeigt.
  • In der Causa Blümel sieht Wolff eine Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat wegen des offensichtlichen Justiz-"Leaks".
  • Das Vertrauen in das Corona-Management sei durch die "Verordnungsflut" gefährdet.

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