Prozess ÖVP gegen Falter zu Ende

0

Der von der ÖVP gegen den "Falter" angestrengte Prozess ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Die ÖVP hat auf Unterlassung geklagt, weil die Wochenzeitung der Kanzlerpartei im Wahlkampf 2019 eine neuerliche Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze vorgeworfen hatte. Die ÖVP versichert, die 7-Millionen-Grenze eingehalten zu haben. Die geprüfte Abrechnung liegt noch nicht vor. Befragt wurde zuletzt aber eine Gutachterin. Das Urteil ergeht schriftlich.

Dem "Falter" waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP - das war bereits bekannt - die Kostengrenze massiv überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte. Außerdem schloss der "Falter" aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei.

Letzteres wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung. Im letzten Prozesstermin am Handelsgericht ging es daher vor allem um die Frage, was genau den Wahlkampfkosten zugerechnet werden muss. So berichtete der für die Wahlkampfkostenabrechnung 2017 zuständige Wirtschaftsprüfer Heinz Manfreda, dass die ÖVP damals einen Teil der die Kosten für Kugelschreiber herausrechnen wollte. Und zwar deshalb, weil diese auch außerhalb des Wahlkampfs verwendet würden. Akzeptiert habe er das aber nicht.

Ähnliches hatte der "Falter" auch für 2019 kritisiert und außerdem darauf hingewiesen, dass auch die Wandertour von Kanzler Sebastian Kurz nicht im offiziellen Wahlkampfbudget stand. Beim Prozesstermin im Juni hatte die ÖVP dies damit erklärt, dass diese Sommertour jährlich stattfinde und daher keine besondere Wahlkampfaktivität sei. Sie beziffert ihre Wahlkampfausgaben mit 5,6 Mio. Euro.

Die von Wirtschaftsprüfern bestätigte Abrechnung für 2019 liegt noch nicht vor. Geladen war aber die Mediensachverständige Barbara Sommerer. Sie hatte die Einhaltung der Kostengrenze durch die ÖVP in einem im Juni veröffentlichten Gutachten für den Parteiensenat im Kanzleramt als "nur in geringem Maße plausibel" bezeichnet.

ÖVP-Anwalt Werner Suppan warf der Gutachterin Befangenheit vor, weil sie ein Mandat der NEOS in der Wirtschaftskammer innegehabt habe. Sommerer wies dies zurück und betonte, das Mandat nur angenommen zu haben, weil sie dafür weder den UNOS noch den NEOS habe beitreten müssen. Außerdem kritisierte Suppan, dass das Gutachten auch Kosten berücksichtige, die laut Gesetz gar nicht dem Wahlkampf zuzurechnen seien - darunter die Wahlparty: "Um 18:00 Uhr macht keiner mehr ein Kreuzerl, egal wie viel ich ihm zu fressen und zu saufen gebe."

Zuvor hatte das Gericht noch den damaligen ÖVP-Sprecher Jochen Prüller befragt. Er hatte vom "Falter" einen detaillierten Fragenkatalog erhalten, den die ÖVP eher allgemein gehalten beantwortete. Die Richterin wollte hier unter anderem wissen, wieso er nicht um Vorlage von Unterlagen oder um ein Treffen gebeten hatte. Das wäre die Bringschuld der Anfragesteller gewesen, meinte Prüller und verwies auch auf die knappe Deadline der Anfrage.

"Nach diesen spannenden Ausführungen glaube ich nicht, dass sie sich einigen? Sie wollen es im Namen der Republik haben", bilanzierte Richterin Kaiser zum Abschluss der dreistündigen Verhandlung. "Falter"-Anwalt Alfred Noll und ÖVP-Vertreter Suppan bestätigten. Das Urteil ergeht schriftlich.

ribbon Zusammenfassung
  • Die ÖVP hat auf Unterlassung geklagt, weil die Wochenzeitung der Kanzlerpartei im Wahlkampf 2019 eine neuerliche Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze vorgeworfen hatte.
  • Die ÖVP versichert, die 7-Millionen-Grenze eingehalten zu haben.
  • Das Urteil ergeht schriftlich.
  • Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte.

Mehr aus Politik